KURSDETAILS

Kursdetails

Weiterbildung Suchtbeauftragte/r
Ergänzungsmodul "Cannabis"

Betriebliche/r Suchtbeauftragte/r müssen sich regelmäßig Weiterbilden, da Sie eine verantwortungsvolle Rolle im betrieblichen Gesundheitsmanagement haben. In unserem Onlinekurs lernen Sie alles, was Sie benötigen, um Suchtprobleme frühzeitig zu erkennen, präventive Maßnahmen umzusetzen und sowohl Führungskräfte als auch Beschäftigte kompetent zu beraten. Tragen Sie aktiv dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu fördern und werden Sie zur zentralen Ansprechperson für das Thema Suchtprävention am Arbeitsplatz.

Onlinekurs

Flexibles Lernen mit individueller Betreuung und Abschlusszertifikat

Kurs Suchtbeauftragte/r

Zielgruppe und Voraussetzungen

Ist dieser Kurs für Sie geeignet?

Der Kurs richtet sich an Beschäftigte die eine Ausbildung als Suchtbeauftragte/r bereits absolviert haben.

Dauer

ca. 3 Stunden
(indvi. Lerntempo)

Kursgebühr

395,- netto
zuzügl. gesetzl. MwSt.

Kursbeginn

Jederzeit möglich - flexibler Einstieg

Zugangsdauer

max. 90 Tage
ab Erstzugang

Abschluss

Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie

Warum Suchtbeauftragte?

Betriebliche Suchtprävention ist ein entscheidender Faktor für die Gesundheit und Effizienz eines Unternehmens. Etwa 5 % aller Beschäftigten sind alkoholabhängig, und weitere 10 % missbrauchen Alkohol, Medikamente oder Drogen. Dieser hohe Anteil an Suchtproblemen wirkt sich nicht nur auf die betroffenen Personen aus, sondern auch auf das gesamte Unternehmen. So führt Arbeitsunfähigkeit aufgrund alkoholbezogener Krankheiten zu einem Ressourcenverlust von rund 18,9 Millionen Arbeitstagen.

Darüber hinaus belasten psychische Erkrankungen, oft in Verbindung mit Sucht, das Gesundheitssystem erheblich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schätzte die jährlichen Krankheitskosten für psychische Erkrankungen im Jahr 2011 auf fast 16 Milliarden Euro.

Ausgebildete Suchtbeauftragte spielen hier eine zentrale Rolle. Sie unterstützen Personalverantwortliche dabei, frühzeitig Suchtprobleme zu erkennen und gezielte Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. So tragen Sie aktiv dazu bei, die Gesundheit der Belegschaft zu fördern, Fehlzeiten zu reduzieren und die Produktivität zu steigern. Eine Investition in Suchtprävention zahlt sich somit langfristig aus – sowohl für das Unternehmen als auch für die Beschäftigten.

  • Anerkanntes Zertifikat
  • Flexibles Lernen - Sie bestimmen Ihr Tempo
  • Praxisorientiertes Wissen - direkt von Experten

Feedback von unseren Kursteilnehmern...

Anerkanntes Zertifikat

Flexibles E-Learning

Paxisorientierte Inhalte

Individuelle Betreuung

Kosten und Zeitersparnis

24/7 Web Zugang

Lernen Siemit  uns  wennwannwoso  oftso  schnellso  intensivsie möchten.

Kursinhalte - Wissen für Ihre Praxis

Unsere Schulung bietet umfassende Inhalte zur Suchtprävention im Unternehmen, speziell im Kontext von Cannabis. Der praxisorientierte Ansatz vermittelt ein tiefgehendes Verständnis der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die mit der Rolle eines Suchtbeauftragten verbunden sind. Sie lernen, wie Sie Beschäftigte bei Fragen und Problemen rund um den Cannabiskonsum unterstützen und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen erfolgreich in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

Themen Ergänzungsmodul "Cannabis":
  • Cannabisgesetz CanG
  • Risiken von Cannabis
  • Konsumformen Cannabis
  • Konsummuster Cannabis
  • Ursachen der Suchtentstehung
  • Jugend- und Gesundheitsschutz
  • Suchtberatung (Beratungsstellen Cannabis)
  • Gefährdungsbeurteilung (mit Vordruck / Arbeitshilfe zum Download)
  • Kurzunterweisung zum Thema "Cannabis" (Vordruck / Arbeitshilfe zum Download)

Erfahrenes Expertenteam

Moderner und innovativer Ansatz

Flexibilität und Kundenorientierung

Höchster Qualitätsanspruch

Wissenstransfer und Lösungsorientierumg

So funktioniert der Onlinekurs

Flexibilität und Unterstützung - Lernen Sie, wann und wo Sie möchten.

Unser Onlinekurs bietet Ihnen die Freiheit, Ihren Lernplan individuell zu gestalten. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen möchten, und können jederzeit pausieren und den Kurs später fortsetzen. Unser Dozententeam steht Ihnen dabei stets unterstützend zur Seite.

  • Online-Kursforum: Diskutieren Sie Fragen mit anderen Teilnehmern und erhalten Sie Antworten von unseren Experten.
  • Chat- und Konferenzfunktion: Nutzen Sie die Möglichkeit, in Live-Chats oder Videokonferenzen direkt mit einem Fachdozenten zu sprechen.
  • Zoom-Videomeetings: Etwaige mündliche Abschlussprüfungen von Angesicht zu Angesicht in lockerer und entspannter Atmosphäre.

E-Learning Seminar BfbA

Buchen Sie jetzt Ihren Kursplatz

Erweitern Sie jetzt Ihr Wissen mit der Weiterbildung zum Suchtbeauftragten und übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle in Ihrem Unternehmen! Vertiefen Sie Ihre Kenntnisse in der Suchtprävention und -intervention und tragen Sie aktiv dazu bei, ein gesundes und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Onlinekurs und profitieren Sie von flexiblen Lerninhalten und praxisorientierten Schulungen. Unser erfahrenes Dozententeam steht Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Michael Rudolph Fachdozent

Guten Tag,
mein Name ist Michael Rudolph, ich bin Ihr Fachdozent im Onlinekurs.
Ich freue mich über den Austausch mit Ihnen...

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Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Angeboten und helfen bei allen Fragen zur Ausbildung weiter. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail.

  • Telefon: +49 (0)3327 - 732556-0
  • E-Mail: akademie[at]bfba.eu
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Blick in den Kurs

Einführung in das Thema

Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken umzusetzen?



Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik bezüglich des Cannabiskonsums an ihre Grenzen. Trotz des Verbots von Erwerb und Besitz wird überall Cannabis konsumiert, und dieser Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Gebrauch von Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt erworben wird, birgt oft ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, da der THC-Gehalt unbekannt ist und es zu giftigen Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetischen Cannabinoiden kommen kann, deren Wirkstärke von den Konsumenten nicht eingeschätzt werden kann. Das Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention in Bezug auf Cannabis zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu verstärken. Um Konsumenten zu schützen, soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Es sollen keine Anreize geschaffen werden, den Cannabiskonsum auszuweiten. Die Erfahrungen anderer Länder, die in einem externen Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit vom April 2023 ermittelt wurden, sind bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt.



Mit dem Entwurf zum Cannabisgesetz (CanG) beabsichtigt die Bundesregierung, den privaten Eigenanbau von Cannabis für den Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis Social Clubs (CSC), zu legalisieren. Diese Grundsatzentscheidung wurde im Eckpunktepapier vom 24. März 2023 festgehalten, das ein 2-Säulen-Modell für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vorsieht.



Der Entwurf ermöglicht die Gründung von nicht-gewerblichen Anbauvereinigungen, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen und zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Der gemeinsame Konsum in den Vereinen sowie die private Weitergabe von Cannabis sind jedoch weiterhin untersagt.

Das Ziel des Vereins ist somit der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder unter legalen Bedingungen, jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.




Das 2-Säulen-Modell entwickelt die Eckpunkte der Bundesregierung weiter.

Säule 1 
ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Gesetzesentwurf für die erste Säule (CanG) wurde am 16. August 2023 von der Bundesregierung beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Das Gesetz soll Anfang April 2024 in Kraft treten.


Säule 2 
sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Parallel zur Umsetzung von Säule 1 bereitete die Bundesregierung Säule 2 vor und hat bereits andere Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.

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