Online-Handlungshilfe (Einsatzzeitenrechner) nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2

Mit unserem Online-Tool können Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt kalkulieren. 

Einsatzzeiten für die Grundbetreuung, gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 berechnen

Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen aus, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen zugeordnet. Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung für jeden Leistungserbringer anzusetzen. Durch langjährige Erfahrungswerte empfehlen wir die Aufteilungsquote von 80% sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und 20% arbeitsmedizinische Betreuung (Betriebsarzt).

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Ermittlung der Beschäftigtenzahl
Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung errechnen sich u.a. aus der Anzahl der Beschäftigten. Bitte geben Sie in den nachfolgenden Formularfeldern die entsprechenden Werte ein.

Hinweis
Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind oder werden (z.B. Fremdfirmenmitarbeiter).

Ermittlung der Betreuungsgruppe
Wenn Ihnen die Betreuungsgruppe Ihres Unternehmens bekannt ist, wählen Sie bitte zwischen den ersten 3 Auswahlmöglichkeiten. Ist Ihnen die Betreuungsgruppe nicht bekannt, wählen Sie bitte Ihre Branche aus den nachfolgenden Aufzählungen.
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Adolf-Damaschke-Str. 56/58
Gebäude 16 - OG
14542 Werder (Havel)

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Telefon

Innendienst: 03327.7322560
Akademie: 03327.7413241

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Die Praxiszeiten entnehmen Sie bitte den Onlinebuchungskalendern in den Fachbereichen Arbeitsmedizin sowie FeV.

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