Einführung in des Thema
Das Sicherheitsdatenblatt ist ein zentrales Kommunikationsmittel in der gesamten Lieferkette für gefährliche Stoffe und Gemische. Es stellt dem beruflichen Anwender wichtige Informationen bereit, die für den sicheren Umgang mit Chemikalien unerlässlich sind. Dazu gehören Angaben zur Identität des Produkts, potenziellen Gefahren, Empfehlungen zur sicheren Handhabung sowie Präventions- und Notfallmaßnahmen. Diese Informationen helfen dem Unternehmen, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die Anforderungen an das Format und die Inhalte eines Sicherheitsdatenblatts sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegt. Seit Inkrafttreten von REACH wurde der Anhang II bereits mehrfach aktualisiert, um den aktuellen wissenschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt stets korrekt und vollständig ausgefüllt ist. Es muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und aktuelle Änderungen – etwa bei Einstufungen oder Arbeitsplatzgrenzwerten – berücksichtigen.
Falls im Rahmen der REACH-Registrierung eines Stoffes ein Stoffsicherheitsbericht erforderlich ist, müssen die Informationen im Sicherheitsdatenblatt mit den Angaben im Bericht übereinstimmen. Bei der Stoffsicherheitsbeurteilung werden zudem Expositionsszenarien für identifizierte Verwendungen des Stoffes erstellt, die als Anhang zum Sicherheitsdatenblatt weitergegeben werden. In diesem Fall spricht man von einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt, das zusätzliche Details für den sicheren Umgang mit dem Stoff in spezifischen Anwendungen enthält.