Einführung in das Thema
Der Sicherheitsbeauftragte ist in erster Linie ein beratender Partner, der seine Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützt. Anders als Führungskräfte ist der Sicherheitsbeauftragte häufig direkt vor Ort und erkennt potenzielle Gefahrenquellen schneller, wie beispielsweise Stolperstellen, technische Defekte oder falsches Verhalten bei der Nutzung von Schutzausrüstung. Seine Aufgabe ist es, solche Mängel umgehend dem Vorgesetzten zu melden, damit die notwendigen Schritte zur Mängelbeseitigung eingeleitet werden können.
Dabei bietet der Sicherheitsbeauftragte nicht nur Hinweise, sondern auch praktische Verbesserungsvorschläge, die er – wenn möglich – schriftlich dokumentiert. Durch seine Aufzeichnungen kann er später prüfen, ob und wie die Mängel behoben wurden und gegebenenfalls erneut auf Probleme hinweisen. Die Kommunikation mit den Mitarbeitenden spielt eine wesentliche Rolle: Der Sicherheitsbeauftragte hat oft die Möglichkeit, informell und auf Augenhöhe mit den Kolleginnen und Kollegen über sicherheitsgerechtes Verhalten zu sprechen. Diese Art der Überzeugungsarbeit ist herausfordernd und erfordert Geduld und Einfühlungsvermögen.
Zusätzlich beteiligt sich der Sicherheitsbeauftragte an Gefährdungsbeurteilungen und unterstützt bei Untersuchungen zu Unfällen oder Berufskrankheiten, um die Ursachen zu verstehen und zukünftig zu vermeiden. Mit seiner Position trägt der Sicherheitsbeauftragte entscheidend zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bei und fungiert als wichtige Schnittstelle zwischen den Mitarbeitenden und der Führungsebene.
Arbeitsschutz ...
Arbeitsschutz befasst sich mit den vielfältigen Wirkungen der technischen und organisatorischen sowie sozialen Arbeitsbedingungen. Damit ist er eine ständige Aufgabe, die nicht nur die körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit (Integrität) der Beschäftigten bewahren, sondern ihre Arbeitskraft dauerhaft und langfristig erhalten soll.
Dies schließt die Förderung der Gesundheit durch die Gestaltung der Arbeit und ihrer Bedingungen ein. Vielfältige Maßnahmen können die Gesundheit der Mitarbeiter beeinflussen. Einerseits kann die Gesundheit durch Sport, Nichtrauchen und gesunde Ernährung gefördert werden, andererseits können Vorbildverhalten, Ausgleichspausen, Gymnastik wie Rückenschulen aber auch aktive Formen der Mitarbeiterbeteiligung zum Wohlbefinden der Mitarbeiter beitragen.
Hierbei zu unterscheiden sind der Schutzaspekt und der Förderungsaspekt.
Arbeitsschutz ist eine ständige Aufgabe und als ständiger Verbesserungsprozess zu betrachten.
Unter Arbeitsschutz ist zusammenfassend zu verstehen:
Der Schwerpunkt liegt auf dem arbeitenden Menschen mit seinen ganz individuellen Leistungsvoraussetzungen. Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen müssen für alle Beschäftigten gewährleistet werden. Besondere Anforderungen bestehen gegenüber Frauen, Jugendlichen, älteren und Menschen mit Beeinträchtigungen (körperlich und/oder geistlich).
Der Arbeitsschutz umfasst:
- Schutz von Leben und Gesundheit − Verhütung von Verletzungen − Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen
- Menschengerechte Arbeitsgestaltung einschließlich Förderung der Gesundheit − Stabilisierung der Gesundheit − Stärkung der Leistungsfähigkeit − Förderung der Arbeitszufriedenheit
- Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Begrenzung des Schadensausmaßes
- Rehabilitation und Reintegration
Arbeitsschutz muss:
- die vielfältigen Wirkungen der technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen der Arbeit auf den Menschen einerseits,
- die physischen und psychischen Leistungsvoraussetzungen des Menschen und die hieraus resultierenden Anforderungen an die Arbeitsbedingungen andererseits berücksichtigen.