Einführung in das Thema
Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken umzusetzen?
Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik bezüglich des Cannabiskonsums an ihre Grenzen. Trotz des Verbots von Erwerb und Besitz wird überall Cannabis konsumiert, und dieser Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Gebrauch von Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt erworben wird, birgt oft ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, da der THC-Gehalt unbekannt ist und es zu giftigen Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetischen Cannabinoiden kommen kann, deren Wirkstärke von den Konsumenten nicht eingeschätzt werden kann. Das Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention in Bezug auf Cannabis zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu verstärken. Um Konsumenten zu schützen, soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Es sollen keine Anreize geschaffen werden, den Cannabiskonsum auszuweiten. Die Erfahrungen anderer Länder, die in einem externen Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit vom April 2023 ermittelt wurden, sind bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt.
Mit dem Entwurf zum Cannabisgesetz (CanG) beabsichtigt die Bundesregierung, den privaten Eigenanbau von Cannabis für den Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis Social Clubs (CSC), zu legalisieren. Diese Grundsatzentscheidung wurde im Eckpunktepapier vom 24. März 2023 festgehalten, das ein 2-Säulen-Modell für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vorsieht.
Der Entwurf ermöglicht die Gründung von nicht-gewerblichen Anbauvereinigungen, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen und zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Der gemeinsame Konsum in den Vereinen sowie die private Weitergabe von Cannabis sind jedoch weiterhin untersagt.
Das Ziel des Vereins ist somit der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder unter legalen Bedingungen, jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das 2-Säulen-Modell entwickelt die Eckpunkte der Bundesregierung weiter.
Säule 1
ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Gesetzesentwurf für die erste Säule (CanG) wurde am 16. August 2023 von der Bundesregierung beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Das Gesetz soll Anfang April 2024 in Kraft treten.
Säule 2
sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Parallel zur Umsetzung von Säule 1 bereitete die Bundesregierung Säule 2 vor und hat bereits andere Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.