Einführung in das Thema
Suchtvorbeugung zielt darauf ab, Menschen dabei zu unterstützen, Fähigkeiten zu erlangen und zu bewahren, die sie vor Sucht schützen, und präsentiert Wege zur Schaffung einer sucht präventiven Umgebung.
Für ein Leben frei von Sucht und mit Selbstbestimmung
Um dieses Ziel langfristig zu erreichen, konzentriert sich die Suchtvorbeugung auf zwei Hauptansätze: Zum einen zielt sie darauf ab, Umweltbedingungen und Strukturen zu verändern (Verhältnisprävention). Zum anderen trägt sie durch die Förderung von Kompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung dazu bei, problematisches Verhalten zu verhindern oder zu reduzieren (Verhaltensprävention).
Die Verhältnisprävention strebt danach, das kulturelle, soziale, räumliche und wirtschaftliche Umfeld so zu gestalten, dass Menschen seltener an Suchterkrankungen leiden. Beispiele hierfür sind Maßnahmen wie die Einschränkung der Verfügbarkeit von Substanzen durch gesetzliche Regelungen, Alters- und Werbebeschränkungen oder Preiserhöhungen, sowie die Veränderung gesellschaftlicher Normen. Ebenso spielen klare Regelungen in schulischen, beruflichen oder familiären Umgebungen eine wichtige Rolle.
Im Gegensatz dazu setzt die Verhaltensprävention direkt beim individuellen Verhalten an und kann in Bezug auf das Risiko einer späteren Suchtentwicklung weiter in universelle, selektive und indizierte Prävention unterteilt werden. Eine effektive und ganzheitliche Suchtpräventionsstrategie basiert auf der Integration beider Ansätze, Verhältnis- und Verhaltensprävention.
Universelle Prävention
Die universelle Prävention zielt darauf ab, die gesamte Bevölkerung oder große Bevölkerungsgruppen anzusprechen, wie beispielsweise Schüler in der Steiermark oder Menschen über 65 Jahren. Sie richtet sich an alle, unabhängig von ihrem Risikoverhalten oder ihrem Risiko, an einer Suchterkrankung zu leiden.
Selektive Prävention
Maßnahmen der selektiven Prävention sind auf bestimmte Gruppen ausgerichtet, die im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein deutlich höheres Risiko haben, in naher Zukunft oder irgendwann im Leben eine Suchterkrankung zu entwickeln. Dies können beispielsweise sozial benachteiligte Familien oder Schulabbrecher sein.
Indizierte Prävention
Die indizierte Prävention konzentriert sich schließlich auf einzelne stark gefährdete Personen, die problematische Verhaltensweisen oder frühe Anzeichen von riskantem Konsum zeigen, jedoch die diagnostischen Kriterien für eine Abhängigkeit noch nicht erfüllen. Anzeichen für ein erhöhtes individuelles Risiko können beispielsweise soziale Verhaltensauffälligkeiten, aggressives Verhalten, Depressionen, Angststörungen oder risikoreicher Konsum sein.
Während Prävention früher in Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention unterteilt wurde, erfolgt seit 2011 für verhaltenspräventive Maßnahmen eine Differenzierung in universelle, selektive und indizierte Prävention. Die Verhältnisprävention ist dabei nicht Teil dieser Klassifizierung, sondern bildet den Rahmen dafür. Diese Unterteilung wurde von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) eingeführt und von der Fachstelle für Suchtprävention (VIVID) übernommen.