KURSDETAILS

Kursdetails

Ausbildung Befähigte Person für Leitern, Tritte & Kleingerüste

Werden Sie jetzt zur Befähigten Person für die jährliche Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten und qualifizieren Sie sich gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mit dieser Ausbildung erfüllen Sie zukünftig die gesetzlichen Vorgaben und gewährleisten die sichere und vorschriftsmäßige Nutzung von Leitern und Gerüsten in Ihrem Unternehmen. Stellen Sie durch Ihre Qualifikation sicher, dass Ihre Betriebsmittel stets in einwandfreiem Zustand sind und tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit Ihrer Beschäftigten bei.

Onlinekurs

Flexibles Lernen mit individueller Betreuung und Abschlußzertifikat
Kurs Befähigte Person für Leitern, Tritte & Kleingerüste

Zielgruppe und Voraussetzungen

Ist dieser Kurs für Sie geeignet?

Dieser Kurs eignet sich besonders für Fachkräfte und Verantwortliche, die regelmäßig mit der Prüfung und Instandhaltung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten betraut sind.

Dazu gehören:

  • Arbeitsschutz- und Sicherheitsbeauftragte, die für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Unternehmen verantwortlich sind,
  • Instandhaltungs- und Wartungspersonal, das die Betriebsmittel regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft,
  • Facility Manager und Technische Leiter, die den sicheren Einsatz von Leitern und Gerüsten im Betrieb sicherstellen müssen,
  • Bau- und Montageleiter, die den Zustand von Leitern und Gerüsten auf Baustellen überwachen,
  • Logistik- und Lagerleiter, die für das sichere Arbeiten in der Höhe sorgen.

Die Ausbildung zur Befähigten Person vermittelt umfassendes Fachwissen, um die regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel fachgerecht durchzuführen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

Hinweis:
Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an Befähigte Personen lt. BetrSichV und TRBS 1203.

Dauer

ca. 8 - 10 Stunden
(indvi. Lerntempo)

Kursgebühr

580,- netto
zuzügl. gesetzl. MwSt.

Kursbeginn

Jederzeit möglich - flexibler Einstieg

Zugangsdauer

max. 90 Tage
ab Erstzugang

Abschluss

Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie

Wozu Befähigte Person für Leitern, Tritte und Kleingerüste?

Die Bestellung einer Befähigten Person für Leitern, Tritte und Kleingerüste ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung und regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel sicherzustellen, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Die Befähigte Person kontrolliert regelmäßig den Zustand von Leitern, Tritten und Kleingerüsten und stellt somit die sichere Nutzung dieser Betriebsmittel gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sicher. Mit einer qualifizierten Befähigten Person in Ihrem Unternehmen stellen Sie sicher, dass alle Sicherheitsanforderungen erfüllt werden und potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt und beseitigt werden können.

So tragen Sie aktiv zu einer sicheren und rechtskonformen Arbeitsumgebung bei und fördern ein verantwortungsvolles und sicheres Betriebsklima.

  • Anerkanntes Zertifikat
  • Flexibles Lernen - Sie bestimmen Ihr Tempo
  • Praxisorientiertes Wissen - direkt von Experten

Feedback von unseren Kursteilnehmern...

Anerkanntes Zertifikat

Flexibles E-Learning

Paxisorientierte Inhalte

Individuelle Betreuung

Kosten und Zeitersparnis

24/7 Web Zugang

Lernen Siemit  uns  wennwannwoso  oftso  schnellso  intensivsie möchten.

Kursinhalte - Wissen für Ihre Praxis

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Leitern, Tritte und Kleingerüste nach der Betriebssicherheitsverordnung sicherheitstechnisch prüfen. Durch Ihre zukünftige Tätigkeit als Befähigte Person sorgen Sie dafür, dass Risiken im Zusammenhang mit Leitern, Tritten und Kleingerüsten im Unternehmen minimiert werden.

Themen:
  • Rechtliche Hintergründe
  • Leitern, Tritte und Kleingerüste (Sinn und Zweck)
  • Handhabung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten (DGUV Information 208-016)
  • Wartung und Prüfung (Kontrollpraxis)
  • Prüfdokumentation

Erfahrenes Expertenteam

Moderner und innovativer Ansatz

Flexibilität und Kundenorientierung

Höchster Qualitätsanspruch

Wissenstransfer und Lösungsorientierumg

So funktioniert der Onlinekurs

Flexibilität und Unterstützung - Lernen Sie, wann und wo Sie möchten.

Unser Onlinekurs bietet Ihnen die Freiheit, Ihren Lernplan individuell zu gestalten. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen möchten, und können jederzeit pausieren und den Kurs später fortsetzen. Unser Dozententeam steht Ihnen dabei stets unterstützend zur Seite.

  • Online-Kursforum: Diskutieren Sie Fragen mit anderen Teilnehmern und erhalten Sie Antworten von unseren Experten.
  • Chat- und Konferenzfunktion: Nutzen Sie die Möglichkeit, in Live-Chats oder Videokonferenzen direkt mit einem Fachdozenten zu sprechen.
  • Zoom-Videomeetings: Etwaige mündliche Abschlußprüfungen von Angesicht zu Angesicht in lockerer und entspannter Atmosphäre.

E-Learning Seminar BfbA

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In diesem Onlinekurs bzw. Onlineseminar erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Lehrinhalte, um die Aufgabe der Befähigten Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten erfolgreich in Ihrem Unternehmen übernehmen zu können.

Sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Onlinekurs und profitieren Sie von flexiblen Lerninhalten und praxisorientierten Schulungen. Unser erfahrenes Dozententeam steht Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Sebastian Michalsky Fachdozent

Guten Tag,
mein Name ist Sebastian Michalsky und Ich bin Ihr Fachdozent im Onlinekurs.
Ich freue mich über den Austausch mit Ihnen...

Oder kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Angeboten und helfen bei allen Fragen zur Ausbildung weiter. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail.

  • Telefon: +49 (0)3327 - 732556-0
  • E-Mail: akademie[at]bfba.eu
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Blick in den Kurs

Einführung in des Thema

Bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich im Klartext um die:

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln §10
"Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden. Dabei sind die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nach Satz 1 sind unverzüglich durchzuführen und die dabei erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen."

Prüfung von Arbeitsmitteln §14
"Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen."

Wiederkehrende Prüfung §16

"Bei der wiederkehrenden Prüfung ist auch festzustellen, ob die Fristen für die nächsten wiederkehrenden Prüfungen nach § 3 Absatz 6 zutreffend festgelegt wurden. Im Streitfall entscheidet die zuständige Behörde."

Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen §17

"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den §§ 15 und 16 aufgezeichnet wird. Sofern die Prüfung von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchzuführen ist, ist von dieser eine Prüfbescheinigung über das Ergebnis der Prüfung zu fordern. Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen müssen mindestens Auskunft geben über:

  • Anlagenidentifikation,
  • Prüfdatum,
  • Art der Prüfung,
  • Prüfungsgrundlagen,
  • Prüfumfang,
  • Eignung und Funktion der technischen Schutzmaßnahmen sowie Eignung der organisatorischen Schutzmaßnahmen,
  • Ergebnis der Prüfung,
  • Frist bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung nach § 16 Absatz 2 und
  • Name und Unterschrift des Prüfers, bei Prüfung durch zugelassene Überwachungsstellen zusätzlich Name der zugelassenen Überwachungsstelle; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten die elektronische Signatur."

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