KURSDETAILS

Kursdetails

Betriebsrat - Grundlagenseminar

Ein Grundlagenseminar für Betriebsräte ist wichtig, weil es den Betriebsratsmitgliedern die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um ihre Aufgaben und Rechte effektiv wahrzunehmen. Die Rolle eines Betriebsrats ist anspruchsvoll und erfordert ein fundiertes Wissen in verschiedenen Bereichen, um die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wirksam zu vertreten.

Insgesamt ist ein Grundlagenseminar eine wesentliche Investition in die Effektivität und Professionalität des Betriebsrats, was letztlich dem gesamten Betrieb zugutekommt.

Onlinekurs

Flexibles Lernen mit individueller Betreuung und Abschlusszertifikat

Kurs Betriebsrat - Grundlagenseminar

Zielgruppe und Voraussetzungen

Ist dieser Kurs für Sie geeignet?

Ein geeignetes Betriebsratsmitglied ist jemand, der sich engagiert für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzt und zuverlässig Verantwortung übernimmt. Das Mitglied sollte über gute Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten verfügen, um effektiv zwischen Belegschaft und Geschäftsführung vermitteln zu können. Ein gewisses Grundverständnis für rechtliche und betriebliche Zusammenhänge ist hilfreich, ebenso wie die Bereitschaft, sich in diesen Themen weiterzubilden. Teamfähigkeit, Neutralität und Diskretion sind entscheidend, da Betriebsratsarbeit oft komplex und vertraulich ist. Wichtig ist auch, dass das Mitglied im Kollegium anerkannt und respektiert wird, um deren Interessen authentisch und überzeugend vertreten zu können.

Dauer

ca. 10 Stunden
(indvi. Lerntempo)

Kursgebühr

985,- netto
zuzügl. gesetzl. MwSt.

Kursbeginn

Jederzeit möglich - flexibler Einstieg

Zugangsdauer

max. 90 Tage
ab Erstzugang

Abschluss

Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie

Warum Betriebsräte?

Betriebsräte sind wichtig, weil sie eine zentrale Rolle im Schutz und der Förderung der Interessen der Beschäftigten spielen. Sie stellen sicher, dass arbeitsrechtliche Regelungen eingehalten werden und gestalten die Arbeitsbedingungen aktiv mit. Betriebsräte verbessern die Kommunikation zwischen Führungsebene und Belegschaft, indem sie die Interessen beider Seiten zusammenbringen und Konflikte konstruktiv lösen. Besonders bei Entscheidungen über Arbeitszeiten, Kündigungen oder Veränderungen am Arbeitsplatz sorgen sie dafür, dass die Stimme der Angestellten Gehör findet und faire, transparente Prozesse gewährleistet sind.

Durch ihre Arbeit tragen Betriebsräte somit nicht nur zu einer besseren Arbeitsumgebung bei, sondern stärken auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Angestellten, was dem gesamten Unternehmen zugutekommt.

  • Anerkanntes Zertifikat
  • Flexibles Lernen - Sie bestimmen Ihr Tempo
  • Praxisorientiertes Wissen - direkt von Experten

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Anerkanntes Zertifikat

Flexibles E-Learning

Paxisorientierte Inhalte

Individuelle Betreuung

Kosten und Zeitersparnis

24/7 Web Zugang

Lernen Siemit  uns  wennwannwoso  oftso  schnellso  intensivsie möchten.

Kursinhalte - Wissen für Ihre Praxis

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Schulungen, die für ihre Arbeit „erforderlich“ oder „geeignet“ sind. Diese Begriffe beziehen sich auf die Inhalte und die Dauer der Schulungen und helfen zu bestimmen, welche Seminare für ein Betriebsratsmitglied verpflichtend oder nützlich sind.

Grundlegende Schulungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind für jedes Mitglied unerlässlich. Zusätzlich ist Spezialwissen erforderlich, etwa zu Öffentlichkeitsarbeit, Mobbing, Arbeitszeiten oder Frauenförderung. Diese Kenntnisse sind für die effektive Ausübung der Betriebsratsarbeit notwendig, jedoch nicht unbedingt für alle Mitglieder im gleichen Umfang.

Themen:
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates (Basics)
  • Geschäftsablauf im Betriebsrat - die Betriebsratssitzung
  • Beteiligungsrechte
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
  • Einigungsstelle

Erfahrenes Expertenteam

Moderner und innovativer Ansatz

Flexibilität und Kundenorientierung

Höchster Qualitätsanspruch

Wissenstransfer und Lösungsorientierumg

So funktioniert der Onlinekurs

Flexibilität und Unterstützung - Lernen Sie, wann und wo Sie möchten.

Unser Onlinekurs bietet Ihnen die Freiheit, Ihren Lernplan individuell zu gestalten. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen möchten, und können jederzeit pausieren und den Kurs später fortsetzen. Unser Dozententeam steht Ihnen dabei stets unterstützend zur Seite.

  • Online-Kursforum: Diskutieren Sie Fragen mit anderen Teilnehmern und erhalten Sie Antworten von unseren Experten.
  • Chat- und Konferenzfunktion: Nutzen Sie die Möglichkeit, in Live-Chats oder Videokonferenzen direkt mit einem Fachdozenten zu sprechen.
  • Zoom-Videomeetings: Etwaige mündliche Abschlussprüfungen von Angesicht zu Angesicht in lockerer und entspannter Atmosphäre.

E-Learning Seminar BfbA

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In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um Ihre neue Tätigkeit als Betriebsratsmitglied erfolgreich im Unternehmen durchführen zu können. Als zukünftiges Betriebsratsmitglied können Sie dabei das "Gesetz des Betriebsrates" das Betriebsverfassungsgesetz BetrVG sicher anwenden.

Sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Onlinekurs und profitieren Sie von flexiblen Lerninhalten und praxisorientierten Schulungen. Unser erfahrenes Dozententeam steht Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Michael Rudolph Fachdozent

Guten Tag,
mein Name ist Michael Rudolph, ich bin Ihr Fachdozent im Onlinekurs.
Ich freue mich über den Austausch mit Ihnen...

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Blick in den Kurs

Einführung in das Thema

Die Betriebsratssitzung als wichtigstes Instrument des Betriebsrates

Die rechtzeitige Ladung zur Betriebsratssitzung

Betriebsratssitzungen finden im Allgemeinen während der Arbeitszeit statt (§ 30 Satz 1 BetrVG) und sind nicht öffentlich. Die Einladung zur Sitzung hat rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung möglichst schriftlich zu erfolgen, d. h. die Mitglieder müssen genügend Zeit haben, sich auf die Sitzung vorzubereiten (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Die Ladung darf daher nicht zu knapp vor der Sitzung erfolgen. Eine Vorlaufzeit von 5 bis 14 Tagen hat sich oft bewährt und gilt als angemessen.

Die Ladung von Ersatzmitgliedern

Ist ein Mitglied verhindert und kann deshalb an der Sitzung nicht teilnehmen, hat es dies unter Angabe der Gründe dem Betriebsratsvorsitzenden unverzüglich mitzuteilen. Für das verhinderte Mitglied ist das Ersatzmitglied einzuladen. Es gibt zwei Arten von „Verhinderung“. Bei der tatsächlichen Verhinderung, „kann“ das Mitglied nicht zur Veranstaltung erscheinen, weil es zum Beispiel krank oder im Erholungsurlaub ist. Bei der rechtlichen Verhinderung, könnte das Mitglied theoretisch an der Sitzung teilnehmen, „darf“ es aber nicht.

„Anerkannte“ Verhinderungsgründe sind beispielsweise:

  • Urlaub
  • Krankheit oder auch Kuraufenthalt
  • Als Zeuge vor Gericht geladen (Teilnahme an Gerichtsverhandlung)
  • Von Beschlussfassung persönlich betroffen (z. B. Versetzung, Kündigung)
  • Abwesenheit während der Zivildienstzeit
  • Abwesenheit während des Mutterschutzes
  • Abwesenheit während der Elternzeit
  • Dienstreise

Hinweis: Bei Beschlüssen über organisatorische Angelegenheiten des Betriebsrates (z. B. Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden, Teilnahme an Schulungsveranstaltung) sind die „betroffenen“ Betriebsratsmitglieder nicht im Sinne von § 25 BetrVG „verhindert“, sondern können an der Beschlussfassung teilnehmen.

Teilnahmerecht anderer Personen an der Betriebsratssitzung

Der Arbeitgeber hat kein allgemeines Recht an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Das ist anders, wenn diese auf sein Verlangen anberaumt oder wenn er vom Betriebsrat eingeladen worden ist (§ 29 Abs. 4 BetrVG). Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter der im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen (§ 31 BetrVG). Ohne besondere Voraussetzungen können stets die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ein Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen (§§ 32, 67 BetrVG). Werden in der Betriebsratssitzung Angelegenheiten behandelt, die besonders jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende betreffen, so ist die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung berechtigt, an diesen Sitzungen teilzunehmen.

Die Tagesordnung

Um die ordnungsgemäße Vorbereitung der Betriebsratsmitglieder auf die Sitzung sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Tagesordnung die zu behandelnden Themen konkret benennt. Deshalb sollten z. B. unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" nur solche Themen behandelt werden, die keine Vorbereitung von Seiten aller Mitglieder erfordern (z. B. allgemeine Informationen, Berichte aus den Ausschüssen usw.).

Beschlussfassung

Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen im Wege der Abstimmung ausschließlich per Beschluss. Die Willensbildung des Betriebsrates durch Beschluss ist Voraussetzung für sein Handeln und seine Erklärungen. Das Wichtigste einer Betriebsratssitzung ist somit die Beschlussfassung.

Die Beschlussfähigkeit des Betriebsratsgremiums

Damit tatsächlich ein gemeinsam gefasster Beschluss vorliegt, und nicht nur ein paar Wenige die Entscheidung an sich ziehen, verlangt das Gesetz, dass mindestens 50% der Betriebsratsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen müssen (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Zudem muss die Beschlussfähigkeit des Betriebsratsgremiums vor jeder Abstimmung festgestellt werden.

Die Abstimmung

Beschlüsse des Betriebsrats werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Ein Beschluss kommt nur zustande, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder mit "Ja" stimmt. Enthaltungen zählen wie Neinstimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt (§ 33 Abs. 1 BetrVG). Hier ist daher besonders auf die klare Formulierung des Antrags Wert zu legen (wird er positiv oder negativ formuliert?)

Hinweis: Beschlüsse können nur im Betriebsrat gefasst werden. Eine Beschlussfassung im Umlauf- oder Rundsprechverfahren per Telefon ist nicht zulässig.

Protokollführung in der Sitzung

Für die Protokollführung der Betriebsratssitzung ist laut § 34 Abs. 1 BetrVG zwingend vorgeschrieben:

  • die Wiedergabe mindestens des Wortlauts der Beschlüsse (auch der Wortlaut abgelehnter Anträge),
  • die Angabe des Stimmenverhältnisses,
  • die Unterschrift des Vorsitzenden und mindestens eines weiteren Betriebsratsmitglieds (meist des Schriftführers),
  • die Anwesenheitsliste (als Anlage), in die sich jeder Teilnehmer der Betriebsratssitzung eigenhändig einzutragen hat.

Die Anwesenheitsliste

Zu Beginn jeder Sitzung muss jeder Anwesende seine Anwesenheit in einer Anwesenheitsliste durch seine persönliche Unterschrift bestätigen. Die Anwesenheitsliste ist ein fester Bestandteil des Sitzungsprotokolls und ist daher zwingend erforderlich bzw. unumgänglich.

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