Herzlich Willkommen

Ihr Partner im Arbeitsschutzin der Arbeitsmedizinim Brandschutzim Datenschutz

Liebe Kunden, Probanden und Interessenten,

wir begrüßen Sie ganz herzlich auf der Webseite der BfbA GmbH. Ihrem überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst.

Es gibt Neuigkeiten:

1

Brandschutzhelfer

Es sind noch einige wenige Veranstaltungsplätze für die Brandschutzhelferausbildung in unserem Ausbildungszentrum in Werder (Havel) verfügbar.

2

Gefährdungsbeurteilung Telearbeit

Wir bieten Ihnen eine professionelle Gefährdungsbeurteilung für Telearbeitsplätze, die den Anforderungen des ArbSchG und der DGUV entspricht. Jetzt hier informieren.

3

Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service, um diesen wichtigen Prozess in Ihrem Unternehmen effektiv und effizient durchzuführen. Jetzt hier informieren.

Team

Schnellbuchung - Führerscheinuntersuchungen

LEISTUNGEN

Unsere Leistungen

Arbeitsmedizin

In unserer arbeitsmedizinischen Praxis bieten wir umfassende Untersuchungen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) an. Zusätzlich sind wir ein zentraler Ansprechpartner für Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Parallel dazu haben wir uns auf psychometrische Untersuchungen spezialisiert, um gezielte Analysen zur Eignung und Leistungsfähigkeit von Berufskraftfahrern (Bus & Taxi) durchzuführen.

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) betreuen wir Unternehmen aller Größen in der Betriebsmedizin und unterstützen sie dabei, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Unsere weiteren Schwerpunkte umfassen:

  • Suchtprävention: Beratung und Maßnahmen zur Vermeidung von Abhängigkeitserkrankungen am Arbeitsplatz.
  • Arbeitspsychologie: Förderung der psychischen Gesundheit im Arbeitsumfeld.
  • Mutterschutz: Schutzmaßnahmen und Beratung für werdende Mütter im Berufsleben.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Ganzheitliche Konzepte zur Gesundheitsförderung im Unternehmen.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Unterstützung von Mitarbeitern bei der Rückkehr in den Beruf nach längerer Krankheit.
  • Reisemedizin: Beratung und Impfungen für Mitarbeiter, die beruflich international tätig sind.

Unsere arbeitsmedizinische Praxis steht Ihnen als kompetenter Partner in allen Bereichen der Arbeitsmedizin zur Seite – für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten.

Arbeitssicherheit

Im Bereich der Arbeitssicherheit erbringen wir unsere Leistungen nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Wir unterstützen Unternehmen umfassend bei der Erfüllung ihrer Sicherheitsanforderungen und bieten dabei folgende Dienstleistungen an:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Erstellung von fundierten Analysen zur Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Betriebsanweisungen: Erarbeitung klarer und nachvollziehbarer Anweisungen für den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen.
  • Unterweisungen der Beschäftigten: Unterstützung bei der Schulung der Beschäftigten zu sicherheitsrelevanten Themen.
  • Sicherheitstechnische Begehungen: Durchführung von Inspektionen in Betriebs- und Produktionsstätten zur Erkennung von potenziellen Sicherheitsrisiken.
  • Beratung zur Prävention und Demografie (PRÄDEMO): Fachliche Beratung zu präventiven Maßnahmen im Arbeitsumfeld und zu demografischen Herausforderungen.

Zusätzlich führen wir folgende sicherheitstechnische Prüfungen durch:

  • Leitern und Tritte nach den gesetzlichen Vorgaben.
  • Ortsfeste Stahlregalanlagen gemäß DIN EN 15635.
  • Kraftfahrzeuge gemäß DGUV Vorschrift 70.

Unsere weiteren Leistungen umfassen:

  • Arbeitspsychologische Beratungen (Screening): Unterstützung bei psychologischen Belastungsanalysen am Arbeitsplatz.
  • Entwicklung branchenspezifischer Sicherheitsstandards: Maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Branchen zur Optimierung der Arbeitssicherheit.
  • Orientierende Lärm- und Lichtmessungen: Messung und Analyse von Lärm- und Lichtverhältnissen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen: Einführung und Begleitung von Managementsystemen zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über alle Fachkunden der Berufsgenossenschaften und betreuen Unternehmen aus sämtlichen Wirtschaftszweigen. Mit unserer Expertise sichern wir Ihnen umfassende Betreuung und kompetente Unterstützung in allen Bereichen der Arbeitssicherheit.

Brandschutz

Wir bieten umfassende Unterstützung im Bereich Brandschutz und stellen qualifizierte Brandschutzbeauftragte für Unternehmen. Unser Leistungsspektrum umfasst u.a.:

  • Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungswegplänen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Flucht- und Rettungswege den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und regelmäßig überprüft werden.
  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung (Teile A-B-C): Wir entwickeln maßgeschneiderte Brandschutzordnungen, die alle betrieblichen Anforderungen abdecken und regelmäßig aktualisiert werden.
  • Erstellung und Aktualisierung von Evakuierungskonzepten: In Absprache mit der zuständigen Feuerwehr erarbeiten wir für Ihr Gebäude ein optimales und effizientes Räumungskonzept.

Darüber hinaus sind wir Ihr Ansprechpartner für die Aus- und Weiterbildung im Brandschutz:

  • Ausbildung von Brandschutzhelfern: Wir schulen Ihre Beschäftigten umfassend und praxisnah in den grundlegenden Brandschutzmaßnahmen.
  • Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen: Wir zeigen und üben mit Ihren Beschäftigten den sicheren Umgang mit Feuerlöschern und anderen Löschmitteln.

Ein Spezialgebiet unseres Angebots ist die Erstellung von Einsatzszenarien für Feuerwehren in Tanklagern, um auf potenzielle Brand- und Notfallsituationen optimal vorbereitet zu sein.

Unsere Experten – darunter Brandschutzbeauftragte, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz, Gutachter und Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz – sind öffentlich-rechtlich von der HS Kaiserslautern zertifiziert. Diese hohe Qualifikation sichert Ihnen fundierte und praxisgerechte Lösungen im Brandschutz.

Datenschutz

Die behördlichen, betrieblichen und kirchlichen Datenschutzbeauftragten der BfbA sind vom TÜV Rheinland zertifiziert und bieten umfassende Unterstützung im Bereich Datenschutz. Wir beraten und betreuen Unternehmen, KMUs, Behörden sowie kirchliche Einrichtungen gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Unsere Datenschutzbeauftragten stehen Ihnen regional in Berlin und Brandenburg zur Verfügung, um Ihre Datenschutzprozesse rechtskonform und effizient zu gestalten. Von der Analyse und Beratung bis hin zur kontinuierlichen Betreuung – wir sorgen dafür, dass Ihre Organisation den aktuellen Datenschutzanforderungen gerecht wird.

Aus- und Weiterbildung

Seit 2012 qualifizieren wir erfolgreich Unternehmer und ihre Beschäftigten – sowohl in Präsenzveranstaltungen bei uns vor Ort als auch direkt beim Kunden. Unser Unternehmen nimmt eine Vorreiterrolle ein und war eines der ersten, das die jährliche Unterweisung im Arbeits- und Gesundheitsschutz als E-Learning-Format entwickelt und auf den Markt gebracht hat.

Unser E-Learning-Portal hat sich seitdem bewährt: Über 85.000 Beschäftigte haben erfolgreich an unseren Onlineunterweisungen teilgenommen. Die zugrundeliegende Software wird von Universitäten und Bildungseinrichtungen in Deutschland und Europa mit großem Erfolg eingesetzt.

Von Grundlagenseminaren für Betriebsräte bis hin zur Qualifizierung als Umweltbeauftragter – wir bieten innovative und moderne Ausbildungsmöglichkeiten. Unsere Teilnehmer genießen dabei den Vorteil, selbst zu bestimmen, wann und wo sie die Kursinhalte erlernen möchten. Sie können das Lerntempo individuell anpassen, den Kurs jederzeit unterbrechen und später fortsetzen – und so die vollen Vorteile des modernen E-Learnings über das Internet nutzen.

KUNDEN

Flucht- und Rettungsplan

Flucht- und Rettungswegepläne

Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen: Wann und Warum?

Flucht- und Rettungswegpläne sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsvorkehrungen in Gebäuden und Arbeitsstätten. Diese Pläne bieten eine klare Übersicht über Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen sowie Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Feuerlöschern. Sie sind unverzichtbar, um im Ernstfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen.

Wann müssen Flucht- und Rettungswegpläne erstellt werden?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen in verschiedenen Situationen:

  • In Arbeitsstätten: Der Gesetzgeber fordert nach der Arbeitsstättenverordnung, dass in größeren oder unübersichtlichen Gebäuden sowie bei erhöhtem Gefahrenpotenzial entsprechende Flucht- und Rettungswegpläne ausgehängt werden.
  • In öffentlichen Gebäuden: Schulen, Krankenhäuser, Hotels und Veranstaltungsorte müssen ebenfalls über gut sichtbare Flucht- und Rettungswegpläne verfügen.
  • In Sonderbauten: Hochhäuser, Tiefgaragen oder industrielle Anlagen unterliegen oft speziellen Vorschriften, die den Aushang von Flucht- und Rettungswegpläne vorschreiben.

Warum sind Flucht- und Rettungswegpläne notwendig?

In Notfällen wie Bränden, Gaslecks oder anderen Gefahrenlagen sind Flucht- und Rettungswegpläne unverzichtbar, um:

  • Panik zu vermeiden: Die klare Kennzeichnung der Fluchtwege beruhigt und ermöglicht eine geordnete Evakuierung.
  • Schnelle Rettung zu ermöglichen: Sie weisen auf die nächstgelegenen Ausgänge und Notfallausrüstungen hin, um den Betroffenen die Orientierung zu erleichtern.
  • Lebensrettung sicherzustellen: Rettungskräfte können die Flucht- und Rettungswegpläne nutzen, um schneller zu den betroffenen Bereichen zu gelangen.

Zusammengefasst sorgen Flucht- und Rettungswegpläne für mehr Sicherheit in Gebäuden, minimieren das Risiko von Verletzungen und helfen, im Ernstfall Leben zu retten.

Brandschutzordnung gemäß DIN 14096

Notwendigkeit und Erstellung

Eine Brandschutzordnung ist ein essenzielles Dokument, das klare Verhaltensregeln und Maßnahmen im Brandfall vorgibt. Sie wird gemäß der DIN 14096 erstellt und besteht aus drei Teilen: Teil A (für alle Personen im Gebäude), Teil B (für Mitarbeiter oder/und Fremdfirmen) und Teil C (für Mitarbeiter oder andere Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz). Doch wann genau ist eine Brandschutzordnung erforderlich und warum ist sie so wichtig?

Wann muss eine Brandschutzordnung erstellt werden?

Laut DIN 14096 muss eine Brandschutzordnung erstellt werden, wenn es in Gebäuden ein erhöhtes Brandrisiko gibt, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen oder eine Evakuierung erschwerte Bedingungen aufweist. Dies gilt beispielsweise für:

  • Einkaufszentren
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Schulen, Kindergärten und öffentliche Einrichtungen
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe
  • Veranstaltungsstätten oder Wohnheime

Die spezifischen Anforderungen hängen von der Nutzung des Gebäudes und den geltenden Bauvorschriften ab. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Brandschutzordnung notwendig, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem aktuellen Stand ist.

Warum ist eine Brandschutzordnung notwendig?

Eine Brandschutzordnung dient primär dem Schutz von Menschenleben und dem Erhalt von Sachwerten. Sie hat das Ziel, im Brandfall klare Handlungsanweisungen zu geben und so Panik zu vermeiden. Folgende Gründe unterstreichen ihre Notwendigkeit:

  • Prävention: Sie unterstützt dabei, Brände zu verhindern, indem sie auf Risiken hinweist und entsprechende Verhaltensmaßnahmen festlegt.
  • Rettung: Im Ernstfall ermöglichen gut geschulte Personen eine schnelle und sichere Evakuierung.
  • Gesetzliche Vorgaben: In vielen Gebäuden ist eine Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, drohen Bußgelder und Haftungsprobleme.

Eine gut erstellte Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 stellt somit sicher, dass im Notfall richtig gehandelt wird und trägt maßgeblich zur Sicherheit in Gebäuden bei.

Gefährdungs- und Risikoanalysen im Brandschutz

Notwendigkeit und Erstellung

Die Erstellung von Gefährdungs- und Risikoanalysen im Brandschutz ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsplanung in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Diese Analysen dienen dazu, potenzielle Brandgefahren zu identifizieren, die Auswirkungen von Bränden zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden zu entwickeln.

Wann müssen Gefährdungs- und Risikoanalysen erstellt werden?

Gefährdungs- und Risikoanalysen sollten in folgenden Situationen durchgeführt werden:

  • Bei Neubauten: Vor der Inbetriebnahme neuer Gebäude oder Räume, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Gefahrenquellen erfasst und bewertet werden.
  • Änderungen in der Nutzung: Bei Änderungen der Nutzung oder der Betriebsabläufe, die neue Brandrisiken mit sich bringen können.
  • Regelmäßige Überprüfung: Mindestens alle fünf Jahre oder bei wesentlichen Veränderungen im Betrieb, um sicherzustellen, dass die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen weiterhin angemessen sind.
  • Nach Brandereignissen: Nach einem Brand oder einem Beinahe-Unfall, um Schwachstellen zu identifizieren und zukünftige Risiken zu minimieren.

Warum sind Gefährdungs- und Risikoanalysen notwendig?

  • Schutz von Menschenleben: Die Sicherheit von Mitarbeitenden, Kunden und Besuchern hat oberste Priorität. Eine gründliche Analyse trägt dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
  • Rechtliche Anforderungen: Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefahren zu analysieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine ordnungsgemäße Risikoanalyse erfüllt diese rechtlichen Vorgaben.
  • Schutz von Eigentum: Brände können erhebliche materielle Schäden verursachen. Durch präventive Maßnahmen lassen sich Schäden minimieren und die Wiederherstellungskosten senken. Ferner lassen sich die Kosten für die Sachversicherer einsparen.
  • Image und Verantwortung: Unternehmen, die aktiv für Brandschutz sorgen, zeigen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden und der Gesellschaft, was sich positiv auf das Unternehmensimage auswirkt.

Gefährdungs- und Risikoanalysen im Brandschutz sind unerlässlich für die Gewährleistung von Sicherheit und Schutz. Durch die Identifikation von Gefahren und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen können potenzielle Brandrisiken erheblich reduziert werden. Unternehmen sollten die Durchführung dieser Analysen als integralen Bestandteil ihrer Sicherheitsstrategie betrachten und regelmäßig überprüfen.

FACHARTIKEL

Fachartikel

Unser Autorenteam veröffentlicht regelmäßig fundierte Fachartikel zu aktuellen und spezialisierten Themen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Brandschutz sowie Datenschutz. Diese Beiträge zielen darauf ab, sowohl grundlegende als auch fortgeschrittene Aspekte dieser Bereiche zu beleuchten und praxisorientierte Lösungen für spezifische Herausforderungen in der Arbeitswelt anzubieten.

Besondere Aufmerksamkeit widmen wir Sonderthemen, die in spezifischen Branchen und Arbeitsumfeldern eine zentrale Rolle spielen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Sucht am Arbeitsplatz: Präventionsstrategien und rechtliche Rahmenbedingungen im Umgang mit Abhängigkeitserkrankungen in Unternehmen (auch in Hinblick der erfolgten Cannabislegalisierung).
  • Gefährdungsbeurteilungen bei der Freiwilligen Feuerwehr: Risikomanagement und spezifische Schutzmaßnahmen für ehrenamtliche Einsatzkräfte sowie Ableitung von medizinischen Untersuchungsanlässen.
  • Arbeitsschutzorganisation in der Filmbranche: Die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen und Schutzkonzepten in einem dynamischen und oft unvorhersehbaren Arbeitsumfeld.
  • Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen beim Betrieb von Windrädern: Spezifische Anforderungen und Gefährdungsanalysen für Techniker und Wartungspersonal in der Windenergiebranche.

Unsere Beiträge werden nicht nur in fachspezifischen Publikationen und auf unserer Webseite veröffentlicht, sondern einige unserer Artikel haben auch den Weg ins Wikipedia-Lexikon gefunden.

Persilschein | Filmstab | Stuntman | Mutterschutzgesetz | Elektrofachkraft | Gefährdungsbeurteilung | Betriebliches Gesundheitsmanagement

Wir freuen uns, dass diese Fachbeiträge nun einem breiten Publikum zur Verfügung stehen und zur allgemeinen Wissensvermittlung beitragen.

Durch die kontinuierliche Aufbereitung und Verbreitung wissenschaftlich fundierter Inhalte tragen wir dazu bei, dass Unternehmen, Fachkräfte und Interessierte auf dem neuesten Stand der Entwicklungen im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz sowie im Datenschutz bleiben.

Unser Autorenteam

Adresse

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Adolf-Damaschke-Str. 56/58
Gebäude 16 - OG
14542 Werder (Havel)

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Mo. - Do. 08:00 bis 16:00 Uhr
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Sa. + So. + Feiertage geschlossen

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Die Praxiszeiten entnehmen Sie bitte den Onlinebuchungskalendern in den Fachbereichen Arbeitsmedizin sowie FeV.

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