KURSDETAILS

Kursdetails

Ausbildung Inklusionsbeauftragte/r

In Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung persönlicher und kompetenter Ansprechpartner auf der Arbeitnehmerseite. Auf der Arbeitgeberseite soll diese Rolle der sogenannte Inklusionsbeauftragte übernehmen. Unternehmer müssen diesen Beauftragten bestellen, der sie in Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigten vertritt. Der Inklusionsbeauftragte soll möglichst selbst schwerbehindert sein, dies ist aber nicht zwingend erforderlich.

Onlinekurs

Flexibles Lernen mit individueller Betreuung und Abschlusszertifikat

Kurs Inklusionsbeauftragte/r

Zielgruppe und Voraussetzungen

Ist dieser Kurs für Sie geeignet?

Besonders geeignet ist die Ausbildung für Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsräte und alle Beschäftigten, die sich mit den Themen Chancengleichheit und Inklusion auseinandersetzen und spezifisches Wissen im Umgang mit Beschäftigten mit Schwerbehinderung erwerben möchten.

Der Kurs bietet wertvolle Inhalte für alle, die eine fundierte Qualifikation anstreben, um die gesetzlichen Vorgaben des § 181 SGB IX professionell umzusetzen und als kompetente Ansprechperson für Inklusion und Barrierefreiheit im Unternehmen zu wirken. Durch praxisnahe Schulungsinhalte bereitet dieser Kurs optimal darauf vor, die Rolle des Inklusionsbeauftragten verantwortungsvoll und sicher auszufüllen.

Dauer

ca. 08 - 10 Stunden
(indvi. Lerntempo)

Kursgebühr

580,- netto
zuzügl. gesetzl. MwSt.

Kursbeginn

Jederzeit möglich - flexibler Einstieg

Zugangsdauer

max. 90 Tage
ab Erstzugang

Abschluss

Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie

Warum Inklusionsbeauftragte?

Sie setzen sich gezielt für die Chancengleichheit und Teilhabe von Beschäftigten mit Behinderung ein und sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben zur Inklusion im Unternehmen verlässlich umgesetzt werden. Inklusionsbeauftragte unterstützen Beschäftigte mit Schwerbehinderung, stehen als Ansprechpartner bereit und beraten zu möglichen Anpassungen und Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Damit tragen sie maßgeblich zu einem Arbeitsklima bei, in dem jede Person ihr Potenzial frei entfalten kann.

Die Rolle eines Inklusionsbeauftragten ist für Unternehmen nicht nur rechtlich relevant, sondern auch ein starkes Signal für Vielfalt und soziale Verantwortung. Mit einem qualifizierten Inklusionsbeauftragten profitieren Unternehmen von einer vielfältigen Belegschaft und stärken ihr Image als fairer und inklusiver Arbeitgeber. Unsere Online-Ausbildung bereitet Sie umfassend auf diese verantwortungsvolle Position vor und vermittelt Ihnen das Wissen und die praktischen Fähigkeiten, die Sie benötigen, um ein inklusives Umfeld aktiv zu fördern.

  • Anerkanntes Zertifikat
  • Flexibles Lernen - Sie bestimmen Ihr Tempo
  • Praxisorientiertes Wissen - direkt von Experten

Feedback von unseren Kursteilnehmern...

Anerkanntes Zertifikat

Flexibles E-Learning

Paxisorientierte Inhalte

Individuelle Betreuung

Kosten und Zeitersparnis

24/7 Web Zugang

Lernen Siemit  uns  wennwannwoso  oftso  schnellso  intensivsie möchten.

Kursinhalte - Wissen für Ihre Praxis

Unsere Online-Ausbildung zum/zur Inklusionsbeauftragten vermittelt Ihnen das notwendige Know-how, um die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Beauftragten für Schwerbehindertenangelegenheiten gemäß § 181 SGB IX sicher und kompetent auszuführen. In diesem Seminar lernen Sie praxisnah, wie Sie Inklusion und Chancengleichheit im Unternehmen fördern und eine inklusive Arbeitskultur aktiv unterstützen können.

Themen:
  • Überblick und Grundlagen des Inklusionsbeauftragten
  • Aufgaben des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-)behinderter Menschen
  • Aufgaben des Inklusionsbeauftragten
  • Innerbetriebliche Zusammenarbeit
  • Externe Hilfestellen

Erfahrenes Expertenteam

Moderner und innovativer Ansatz

Flexibilität und Kundenorientierung

Höchster Qualitätsanspruch

Wissenstransfer und Lösungsorientierumg

So funktioniert der Onlinekurs

Flexibilität und Unterstützung - Lernen Sie, wann und wo Sie möchten.

Unser Onlinekurs bietet Ihnen die Freiheit, Ihren Lernplan individuell zu gestalten. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen möchten, und können jederzeit pausieren und den Kurs später fortsetzen. Unser Dozententeam steht Ihnen dabei stets unterstützend zur Seite.

  • Online-Kursforum: Diskutieren Sie Fragen mit anderen Teilnehmern und erhalten Sie Antworten von unseren Experten.
  • Chat- und Konferenzfunktion: Nutzen Sie die Möglichkeit, in Live-Chats oder Videokonferenzen direkt mit einem Fachdozenten zu sprechen.
  • Zoom-Videomeetings: Etwaige mündliche Abschlussprüfungen von Angesicht zu Angesicht in lockerer und entspannter Atmosphäre.

E-Learning Seminar BfbA

Buchen Sie jetzt Ihren Kursplatz

Qualifizieren Sie sich jetzt zum Inklusionsbeauftragten und übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle in Ihrem Unternehmen! Erwerben Sie wertvolles Wissen, um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen.

Sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Onlinekurs und profitieren Sie von flexiblen Lerninhalten sowie praxisnahen Schulungen. Unser erfahrenes Dozententeam begleitet Sie mit wertvollen Tipps und steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.

Sebastian Michalsky Fachdozent

Guten Tag,
mein Name ist Sebastian Michalsky, ich bin Ihr Fachdozent im Onlinekurs.
Ich freue mich über den Austausch mit Ihnen...

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  • E-Mail: akademie[at]bfba.eu
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Blick in den Kurs

Einführung in des Thema

Inklusionsbeauftragte sollen bewirken, dass der Arbeitgeber seine öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen – insbesondere welche im Sozialgesetzbuch (SGB) IX verankert sind – erfüllt. Sie sind auf Arbeitgeberseite das Gegenstück zur Schwerbehindertenvertretung bzw. der Mitarbeitervertretung. So wird sichergestellt, dass die (schwer)behinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite eine Ansprechperson haben, die sich mit den Fragestellungen rund um Behinderung und Beruf auskennt.

Pflicht zur Bestellung:
Wie wir bereits wissen, hat jeder Unternehmer mit wenigstens einem schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Mitarbeiter nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, vertritt. Damit soll sichergestellt werden, dass die schwerbehinderten Beschäftigten einen Ansprechpartner auf der Arbeitgeberseite haben, der sich mit ihren Problemen auskennt und dem sie ihre Beschwerden und Anregungen vortragen können. Außerdem ist der Unternehmer nach § 182 SGB IX verpflichtet mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat sowie den beauftragten Behörden, zusammenzuarbeiten.

Die Pflicht einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist (§ 154 SGB IX) und unabhängig vom Bestehen einer Schwerbehindertenvertretung.

Anzahl der Beauftragten:
Im Regelfall ist die Bestellung eines Beauftragten für das gesamte Unternehmen ausreichend. Die Bestellpflicht trifft einen Arbeitgeber der Privatwirtschaft nur als Unternehmen, unabhängig davon, ob er über einen oder mehrere Betriebe verfügt. In der Praxis ist es allerdings zielführender, wenn die in den einzelnen Betrieben beschäftigten schwerbehinderten Menschen einen eigenen Ansprechpartner „vor Ort“ haben, der zusätzlich mit den lokalen oder regionalen Belangen vertraut ist. Dies gilt insbesondere bei räumlich weit voneinander entfernt liegenden Betrieben. Aus diesem Grund ist in § 181 Satz 1 in der 2. Satzhälfte aufgenommen, dass erforderlichenfalls mehrere Beauftragte zu bestellen sind.

Die Bestellung einer Stellvertretung für den Inklusionsbeauftragten ist gesetzlich nicht geregelt – also weder zwingend vorgeschrieben noch verboten.

Vorgaben für die Bestellung:
Das SGB IX enthält keine Vorgaben, wer zu Inklusionsbeauftragten bestellt werden kann.
Die Bestellung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung bzw. eines Betriebsrats-/Personalratsmitglieds scheidet aufgrund des zu erwartenden Konfliktes zwischen der Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen aus.

Des Weiteren sind Beschäftigte ungeeignet, die aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen den Arbeitgeber nicht verantwortlich vertreten können oder nicht die erforderliche Zeit zur Verfügung haben.

Dem Gesetz nach sollen Inklusionsbeauftragte selbst schwerbehindert sein. Eine Verpflichtung, ausschließlich schwerbehinderte Beschäftigte zu bestellen, besteht aber nicht. Es steht grundsätzlich die Wahrnehmung der Aufgabe im Vordergrund, sodass auch jemand ohne Behinderung bestellt werden kann. Wichtig ist, dass diese Person vor allem darauf achtet, dass die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.

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