KURSDETAILS

Kursdetails

Ausbildung befähigte Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel

Werden Sie jetzt zur befähigten Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel und qualifizieren Sie sich für den sicheren Betrieb von Hebezeugen gemäß DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500) Kapitel 2.8. Erfüllen Sie künftig die anspruchsvollen Anforderungen des Regelwerks und stellen Sie den sicheren und rechtskonformen Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln in Ihrem Unternehmen sicher.

Onlinekurs

Flexibles Lernen mit individueller Betreuung und Abschlusszertifikat

Kurs BP zur Prüfung von Anschlagmitteln

Zielgruppe und Voraussetzungen

Ist dieser Kurs für Sie geeignet?

Die Ausbildung zur befähigten Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel eignet sich besonders für Fachkräfte und Verantwortliche, die in ihrem Arbeitsbereich regelmäßig mit Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lastaufnahmeeinrichtungen zu tun haben. Dazu gehören: Betriebs- und Instandhaltungsleiter, die für den sicheren Betrieb von Hebezeugen und Anschlagmitteln verantwortlich sind, technische Mitarbeiter und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die den Einsatz und die Inspektion von Lastaufnahmemitteln betreuen, Qualitätsmanager und Sicherheitsbeauftragte, die die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherstellen wollen, Beschäftigte in Logistik, Lager oder Produktion, die Lasten heben, senken und bewegen müssen.

Hinweis:
Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an Befähigte Personen lt. BetrSichV und TRBS 1203.

Dauer

ca. 8 - 10 Stunden
(indvi. Lerntempo)

Kursgebühr

580,- netto
zuzügl. gesetzl. MwSt.

Kursbeginn

Jederzeit möglich - flexibler Einstieg

Zugangsdauer

max. 90 Tage
ab Erstzugang

Abschluss

Teilnahmezertifikat der BfbA Akademie

Wozu befähigte Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel?

Die Bestellung einer befähigten Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit im Umgang mit Hebezeugen und Lasten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung und Prüfung dieser Arbeitsmittel sicherzustellen, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Die befähigte Person überprüft regelmäßig die Einsatzfähigkeit von Anschlagmitteln und Lastaufnahmeeinrichtungen und gewährleistet somit den sicheren Betrieb gemäß den Vorgaben der DGUV Regel 100-500. Mit einer qualifizierten befähigten Person in Ihrem Unternehmen stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden und mögliche Gefährdungen frühzeitig erkannt und beseitigt werden können.

So tragen Sie aktiv zu einer sicheren und rechtskonformen Arbeitsumgebung bei und fördern ein verantwortungsvolles Betriebsklima.

  • Anerkanntes Zertifikat
  • Flexibles Lernen - Sie bestimmen Ihr Tempo
  • Praxisorientiertes Wissen - direkt von Experten

Feedback von unseren Kursteilnehmern...

Anerkanntes Zertifikat

Flexibles E-Learning

Paxisorientierte Inhalte

Individuelle Betreuung

Kosten und Zeitersparnis

24/7 Web Zugang

Lernen Siemit  uns  wennwannwoso  oftso  schnellso  intensivsie möchten.

Kursinhalte - Wissen für Ihre Praxis

Beim Heben und Transportieren von Lasten kann schon eine kleine Beschädigung am Anschlagmittel große Schäden verursachen und ernsthafte Folgen für die Gesundheit der Beteiligten nach sich ziehen. Häufig sind Lastabstürze und damit verbundene Arbeitsunfälle auf ungeeignete oder beschädigte Anschlagmittel zurückzuführen. Eine regelmäßige Prüfung und sachgemäße Verwendung der Anschlag- und Lastaufnahmemittel ist daher unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Themen:
  • Rechtliche Hintergründe
  • Befähigte Person gemäß BetrSichV
  • Abgrenzung zwischen Anschlagmittel, Tragmittel und Lastaufnahmemittel
  • Arten von Anschlagmitteln
  • Ablegereife
  • Lagerung von Anschlagmitteln
  • Durchführung und Dokumentation der Prüfung

Erfahrenes Expertenteam

Moderner und innovativer Ansatz

Flexibilität und Kundenorientierung

Höchster Qualitätsanspruch

Wissenstransfer und Lösungsorientierumg

So funktioniert der Onlinekurs

Flexibilität und Unterstützung - Lernen Sie, wann und wo Sie möchten.

Unser Onlinekurs bietet Ihnen die Freiheit, Ihren Lernplan individuell zu gestalten. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen möchten, und können jederzeit pausieren und den Kurs später fortsetzen. Unser Dozententeam steht Ihnen dabei stets unterstützend zur Seite.

  • Online-Kursforum: Diskutieren Sie Fragen mit anderen Teilnehmern und erhalten Sie Antworten von unseren Experten.
  • Chat- und Konferenzfunktion: Nutzen Sie die Möglichkeit, in Live-Chats oder Videokonferenzen direkt mit einem Fachdozenten zu sprechen.
  • Zoom-Videomeetings: Etwaige mündliche Abschlussprüfungen von Angesicht zu Angesicht in lockerer und entspannter Atmosphäre.

E-Learning Seminar BfbA

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Qualifizieren Sie sich jetzt zur befähigten Person für Anschlag- und Lastaufnahmemittel und übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle in Ihrem Unternehmen!

Sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Onlinekurs und profitieren Sie von flexiblen Lerninhalten und praxisorientierten Schulungen. Unser erfahrenes Dozententeam steht Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Sebastian Michalsky Fachdozent

Guten Tag,
mein Name ist Sebastian Michalsky, ich bin Ihr Fachdozent im Onlinekurs.
Ich freue mich über den Austausch mit Ihnen...

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Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Angeboten und helfen bei allen Fragen zur Ausbildung weiter. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail.

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  • E-Mail: akademie[at]bfba.eu
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Blick in den Kurs

Einführung in das Thema

Die Rechtsgrundlage für die Prüfung erhalten wir durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten regelt. Die Verordnung fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind.

Einleitung der Prüfung

Die Prüfung technischer Arbeitsmittel ist immer vom Betreiber zu veranlassen. Es liegt in seiner Verantwortung, wen er mit dieser Arbeit beauftragt. Hierbei hat er darauf zu achten, dass die ausgewählte Person als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gilt. Eine besondere Verantwortung obliegt dem Betreiber dann, wenn er im eigenen Betrieb tätige Personen mit dieser Prüfung beauftragt. Siehe auch TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit "Zur Prüfung befähigte Personen").

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln

Wer zu einer befähigten Person bestellt werden darf, ist in der Betriebssicherheitsverordnung klar beschrieben. Nach § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung kann als „befähigte Person“ tätig werden, wer:

  • durch seine Berufsausbildung,
  • seine Berufserfahrung und
  • seine zeitnahe berufliche Tätigkeit

über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels (hier Anschlagmittel) verfügt.

Zusätzlich sollte man über ausreichende Kenntnisse, bezüglich des betreffenden Sachgebiets, verfügen und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen) soweit vertraut sein, dass der arbeitssichere Zustand des betreffenden Arbeitsmittels beurteilt und dokumentiert werden kann.

Sie müssen in Ihrer Tätigkeit als Prüfer Ihre Beurteilung neutral und unbeeinflusst von persönlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen abgeben. Bei der Prüfung haben Sie nicht nur den augenblicklichen Zustand des Arbeitsmittels in Betracht zu ziehen, sondern vielmehr auch, wie sich das Arbeitsmittel und seine Konstruktionsteile im späteren Betrieb unter betriebsmäßigen Bedingungen verhalten und wie sich Verschleiß, Alterung und dergleichen auf die Sicherheit auswirken können.

Was ist zu prüfen?

Anschlagmittel müssen von jedem Mitarbeiter vor der Nutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Fristen der Prüfung durch Sie als befähigte Person, müssen in der Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer ermittelt werden. Hierbei ist die Benutzerhäufigkeit und die Beanspruchung in die Ermittlung mit einzubeziehen, wobei uns die DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" Abstände der Prüfung von längstens einem Jahr vorgibt.

Bei der regelmäßigen Prüfung ist insbesondere auf folgendes zu achten:

  • Ermüdungserscheinungen durch Alterung,
  • Längere Zeiten der Nichtbenutzung,
  • Witterung (z. B. UV-Strahlung, die zur Versprödung von Kunststoffen führt),
  • Verschmutzung,
  • Korrosion u.a.

Näheres erfahren Sie im Laufe des Kurses.

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