Verbindliche Buchungsbedingungen
Es gilt die aktuell gültige Preisliste für arbeitsmedizinische Vorsorgen sowie die aktuellen AGB der BfbA GmbH.
Sollte/n der/die Proband/en nicht an der Vorsorge teilnehmen können, entstehen Ihnen bei schriftlicher Vorlage der Stornierung bis 2 Wochen vor dem gebuchten Termin keine Kosten. Bei einer Stornierung in den letzten beiden Wochen vor dem gebuchten Untersuchungstermin werden mindestens 70% der Untersuchungskosten berechnet. Nimmt der Proband den Auswertungstermin nicht wahr, werden die kompletten Untersuchungskosten fällig, ohne das seitens der BfbA GmbH ein weiterer Termin ermöglicht werden muss. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer für die Untersuchung zu entsenden. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang der Stornierung bei der BfbA GmbH an. Der Tag des Untersuchungstermins wird bei der Berechnung der Rechtzeitigkeit der Stornierung nicht mitgerechnet.
Wenn die BfbA GmbH die Untersuchung/en aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Arztes) absagen muss, wird Ihnen ein Ersatztermin schnellstmöglich angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei grobem Verschulden der BfbA GmbH. Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Bitte beachten Sie dies auch bei der Buchung von Flug- oder Bahntickets.
Die Übersendung von Vorsorgebescheinigungen, Gutachten, Arztbriefen, usw. erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang (Rechnungsstellung).
Am Untersuchungs- sowie am Auswertungstag ist ein pünktliches Erscheinen in der Praxis unbedingt notwendig.