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Ausführliche Details

Tätigkeiten mit Belastungen des Bewegungsapparates

Einleitung

In vielen Berufen stellen Belastungen des Bewegungsapparates eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Besonders in Bereichen wie der Industrie, dem Baugewerbe und der Pflege sind Arbeitnehmer wiederholten, teilweise hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Diese Tätigkeiten können zu Erkrankungen oder Schädigungen des Muskel-Skelett-Systems führen, was durch gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) weitgehend verhindert oder gemindert werden kann.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll frühzeitig Gesundheitsrisiken und Erkrankungen erkennen und präventiv durch Beratungen und Anpassungen der Arbeitssituation gegensteuern. Dies ist besonders wichtig, da Erkrankungen des Bewegungsapparates eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle und Berufsunfähigkeit darstellen.

1. Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Belastungen des Bewegungsapparates wird durch die ArbMedVV geregelt und durch die spezifischen Vorschriften der DGUV (insbesondere DGUV Information 207-007) ergänzt. Sie zielt darauf ab, durch Belastungen des Bewegungsapparates bedingte Erkrankungen wie Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE), Bandscheibenschäden, Muskelverspannungen und andere Beschwerden frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen einzuleiten.

  • Pflichtvorsorge: Pflichtvorsorge ist bei Tätigkeiten mit hoher Belastung des Bewegungsapparates vorgeschrieben, z. B. bei schwerem Heben, Tragen, Ziehen oder Schieben schwerer Lasten. Hierzu zählen vor allem Tätigkeiten im Bauwesen, in der Pflege und in der Logistik.
  • Angebotsvorsorge: Angeboten wird die Vorsorge bei Arbeiten, bei denen eine Belastung des Bewegungsapparates vermutet wird, jedoch keine hohe Belastung vorliegt. Dies betrifft auch Berufe, in denen Tätigkeiten wie stehende oder sitzende Zwangshaltungen auftreten.
  • Wunschvorsorge: Die Wunschvorsorge steht jedem Beschäftigten offen, der das Bedürfnis hat, unabhängig von der Arbeitssituation eine ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wenn das Risiko für Gesundheitsschäden durch Belastungen des Bewegungsapparates durch die Arbeitsplatzbedingungen ausgeschlossen werden kann, entfällt die Notwendigkeit zur Vorsorge.

2. Gesundheitsrisiken bei Tätigkeiten mit Belastungen des Bewegungsapparates

Tätigkeiten mit Belastungen des Bewegungsapparates bergen langfristig erhebliche Gesundheitsrisiken, die den gesamten Muskel-Skelett-Apparat betreffen können:

  • Chronische Rückenschmerzen: Regelmäßiges schweres Heben und Tragen führt häufig zu chronischen Schmerzen, insbesondere im unteren Rückenbereich.
  • Bandscheibenschäden und -vorfälle: Anhaltende Belastungen und ungünstige Körperhaltungen können zu Bandscheibenproblemen führen, insbesondere bei Tätigkeiten, die mit Drehbewegungen oder Zwangshaltungen einhergehen.
  • Erkrankungen der Gelenke: Überlastungen der Gelenke, besonders der Knie und Schultern, führen zu Gelenkverschleiß und können Arthrose begünstigen.
  • Muskuläre Dysbalancen und Verspannungen: Tätigkeiten mit einseitiger Belastung oder Zwangshaltungen fördern muskuläre Ungleichgewichte und Verspannungen, was wiederum die Belastung des Bewegungsapparates erhöht.

3. Ziel der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat folgende Hauptziele:

  • Früherkennung von Erkrankungen des Bewegungsapparates: Mit der Vorsorge soll sichergestellt werden, dass Belastungen frühzeitig erkannt und behandelt werden, bevor es zu ernsthaften Erkrankungen kommt.
  • Prävention durch Beratung und Maßnahmen: Durch präventive Maßnahmen, wie gezielte Bewegungsübungen und ergonomische Anpassungen, soll das Risiko für Erkrankungen und Überbelastungen reduziert werden.
  • Sicherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit: Die Vorsorge dient auch der langfristigen Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten, um langfristige Ausfallzeiten und gesundheitliche Einschränkungen zu minimieren.

4. Ablauf der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

4.1 Eingangsberatung und Anamnese

Die Vorsorge beginnt mit einer Eingangsberatung und einer detaillierten Anamnese, die auf die Feststellung möglicher Vorerkrankungen und Risikofaktoren abzielt. Hierbei werden relevante Daten zur aktuellen und früheren beruflichen Belastung gesammelt:

  • Medizinische Vorgeschichte: Erfassung bestehender Rückenprobleme, Gelenkserkrankungen, Verletzungen oder Vorerkrankungen des Muskel-Skelett-Systems.
  • Arbeitsanamnese: Analyse der Tätigkeiten, die regelmäßig ausgeführt werden, einschließlich der Belastung durch schweres Heben, monotone Bewegungsabläufe oder Zwangshaltungen.
  • Symptome und Beschwerden: Abklärung möglicher Beschwerden wie Schmerzen, Verspannungen oder Bewegungseinschränkungen, die durch die Arbeitstätigkeit ausgelöst oder verstärkt werden.
4.2 Körperliche Untersuchung

Die körperliche Untersuchung konzentriert sich auf den Zustand des Muskel-Skelett-Systems und umfasst:

  • Untersuchung des Rückens und der Wirbelsäule: Feststellung möglicher Fehlhaltungen, Bewegungseinschränkungen oder Schmerzen.
  • Gelenkbeweglichkeit und -belastbarkeit: Überprüfung der Belastbarkeit und Flexibilität von Gelenken wie Knie, Hüfte und Schulter.
  • Kraft- und Funktionstests: Umfassende Funktionstests zur Überprüfung der Muskulatur und der allgemeinen Beweglichkeit.
4.3 Beratung und Aufklärung zu Schutzmaßnahmen

Die Vorsorge schließt eine umfassende Beratung zur Vermeidung von Fehlhaltungen und zur korrekten Anwendung von Arbeitstechniken und Schutzausrüstung ein:

  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Der Arzt klärt darüber auf, wie der Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet und optimiert werden kann, z. B. durch individuell angepasste Sitz- und Arbeitshöhen oder durch die Bereitstellung von Hilfsmitteln.
  • Optimierung der Hebe- und Tragetechnik: Schulung zur korrekten Technik beim Heben und Tragen schwerer Lasten, um eine Überbelastung des Rückens zu verhindern.
  • Einsatz von Hilfsmitteln: Nutzung von Hilfsmitteln wie Hebezeugen, Transportwagen oder Schienen, die die Last für den Bewegungsapparat verringern können.
  • Bewegungsausgleich und Dehnübungen: Beratung zur Integration von Dehn- und Entspannungsübungen in den Arbeitsalltag, um muskuläre Verspannungen zu lösen und Dysbalancen auszugleichen.
4.4 Nachsorgeuntersuchungen und regelmäßige Überwachung

Nachsorgeuntersuchungen sind besonders wichtig bei Tätigkeiten, die dauerhaft mit hohen Belastungen des Bewegungsapparates verbunden sind:

  • Regelmäßige Nachuntersuchungen: Üblicherweise in einem Rhythmus von 1 bis 2 Jahren, abhängig von der Belastungsintensität und den individuellen gesundheitlichen Faktoren.
  • Anlassbezogene Untersuchungen: Bei akuten Beschwerden oder Verdacht auf belastungsbedingte Schäden sollten sofortige Untersuchungen veranlasst werden.

5. Spezifische Schutzmaßnahmen für den Bewegungsapparat

Die DGUV und die ArbMedVV empfehlen spezifische Maßnahmen, um das Risiko für Überlastungen des Bewegungsapparates zu minimieren:

5.1 Technische Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen tragen zur Reduzierung physischer Belastungen bei:

  • Automatisierung und Mechanisierung: Einsatz technischer Hilfsmittel wie Hebehilfen oder elektrisch unterstützten Transportwagen, um das Heben und Tragen schwerer Lasten zu vermeiden.
  • Ergonomische Anpassungen: Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsflächen sollten ergonomisch gestaltet sein, um den Körper zu schonen und Zwangshaltungen zu vermeiden.
5.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen

Neben den technischen Maßnahmen können organisatorische Anpassungen erheblich zur Entlastung beitragen:

  • Rotationsprinzip und Pausenregelungen: Regelmäßige Wechsel von Tätigkeiten und ausreichend Pausen reduzieren die Belastung und wirken Überlastungen entgegen.
  • Anpassung der Arbeitszeiten: Berücksichtigung individueller Belastungsgrenzen, insbesondere bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten oder Schichtarbeit, um gesundheitliche Langzeitschäden zu vermeiden.
5.3 Persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensprävention

Die persönliche Verantwortung und das Verhalten des Einzelnen sind ebenfalls wichtig:

  • Anwendung ergonomischer Arbeitsmethoden: Schulung in der korrekten Anwendung von Arbeitsmethoden und Körperhaltungen zur Reduzierung der Belastung.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Das Tragen von Rückenstützen, Knieschonern oder orthopädischen Einlagen kann ebenfalls zur Schonung des Bewegungsapparates beitragen.
  • Sport und Bewegungsausgleich: Empfehlung zur Durchführung von Ausgleichssportarten und gezielten Dehn- und Kräftigungsübungen zur Stabilisierung des Bewegungsapparates.

6. Fazit

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Belastungen des Bewegungsapparates stellt eine essentielle Maßnahme zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken dar. Durch die Kombination aus präventiven Gesundheitschecks, ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung und spezifischen Schulungen können langfristige Schäden effektiv vermieden werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen von einer optimierten Arbeitsumgebung und einem gesunden, belastbaren Bewegungsapparat.

Die regelmäßige und sorgfältige Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß ArbMedVV und den Empfehlungen der DGUV ist unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Berufen mit Belastungen des Bewegungsapparates zu gewährleisten.

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