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Ausführliche Details

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Hartholzstäube

Einleitung

Tätigkeiten mit Hartholzstäuben erfordern besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, da Hartholzstäube als krebserzeugend eingestuft sind. Insbesondere in der Holzverarbeitung ist das Risiko erhöht, dass Arbeitnehmer Hartholzstäuben ausgesetzt sind, was schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann, insbesondere in Form von Atemwegserkrankungen und Krebserkrankungen. Gemäß der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind präventive Maßnahmen zur Überwachung und Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung der Beschäftigten unerlässlich.

1. Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wie Hartholzstäuben ist in der ArbMedVV sowie den Vorschriften der DGUV geregelt. Diese Vorsorge zielt darauf ab, das Risiko einer Erkrankung durch langfristige Einwirkung von Hartholzstäuben zu minimieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 553 und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten für Holzstäube strenge Schutzvorgaben.

  • Pflichtvorsorge: Die Pflichtvorsorge ist für alle Beschäftigten vorgeschrieben, die regelmäßig Hartholzstäuben ausgesetzt sind, z. B. in Schreinereien, Tischlereien und bei der Verarbeitung von Harthölzern wie Eiche, Buche oder Walnuss.
  • Angebotsvorsorge: Diese Vorsorge wird Beschäftigten angeboten, wenn die Exposition gegenüber Hartholzstäuben gelegentlich auftritt oder Schutzmaßnahmen die Belastung im Rahmen halten. Die Angebotsvorsorge stellt sicher, dass auch bei minimaler Exposition eine Überwachung stattfindet.
  • Wunschvorsorge: Auf Wunsch der versicherten Person ist eine Vorsorge möglich, wenn die Gefährdung als gering eingeschätzt wird und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge anordnet.

2. Gesundheitsrisiken durch Hartholzstäube

Der Kontakt mit Hartholzstäuben stellt insbesondere für die Atemwege ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Zu den häufigsten Erkrankungen zählen:

  • Krebserkrankungen der oberen Atemwege: Hartholzstäube sind als krebserzeugend eingestuft (Kategorie 1 nach TRGS 905). Das Risiko, an Nasenrachenkrebs zu erkranken, ist bei Hartholzverarbeitung signifikant erhöht.
  • Chronische Atemwegserkrankungen: Wiederholte Einwirkung kann zu chronischen Erkrankungen wie Asthma oder Bronchitis führen.
  • Allergische Reaktionen: Hautkontakt oder Einatmen von Hartholzstäuben kann zu allergischen Reaktionen führen, die sich in Form von Hautreizungen oder allergischem Asthma äußern können.

3. Ziel der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge zielt auf folgende Punkte ab:

  • Früherkennung und Prävention von Erkrankungen: Regelmäßige Untersuchungen sollen gesundheitliche Schäden frühzeitig erkennen und durch Präventionsmaßnahmen verhindern.
  • Überprüfung der Eignung für Arbeiten mit Hartholzstäuben: Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Arbeit unter Exposition gegenüber Hartholzstäuben.
  • Sicherstellung eines umfassenden Gesundheitsschutzes: Beratung zur Minimierung von Risikofaktoren und Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit.

4. Ablauf der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

4.1 Eingangsberatung und Anamnese

Die Vorsorge beginnt mit einer Eingangsberatung und einer detaillierten Anamnese. Hierbei werden sowohl allgemeine Gesundheitsinformationen als auch spezifische Fragen zur bisherigen Exposition gegenüber Hartholzstäuben und Vorerkrankungen geklärt:

  • Medizinische Vorgeschichte: Erfassung von Atemwegserkrankungen, allergischen Reaktionen und eventuellen Krebserkrankungen.
  • Arbeitsanamnese: Feststellung der aktuellen und vergangenen Tätigkeiten im Bereich der Holzverarbeitung, insbesondere im Umgang mit Harthölzern.
  • Symptome und Beschwerden: Abklärung möglicher Beschwerden, die auf eine Überempfindlichkeit oder Erkrankung der Atemwege hinweisen, wie z. B. Nasenbluten, Atemnot, Husten oder Hautreizungen.
4.2 Körperliche Untersuchung

Die körperliche Untersuchung konzentriert sich auf die Beurteilung der Atemwege und der Haut, um mögliche frühe Anzeichen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung festzustellen:

  • Untersuchung der oberen Atemwege: Inspektion der Nasen- und Mundhöhle sowie der Rachenwand, um Entzündungen oder Veränderungen festzustellen, die auf eine Überempfindlichkeit hindeuten könnten.
  • Lungenfunktionstest: Lungenfunktionstests wie Spirometrie helfen, Einschränkungen der Atemfunktion zu identifizieren.
  • Hautuntersuchung: Kontrolle der Haut auf allergische Reaktionen, wie Hautausschläge oder Ekzeme, die durch Hartholzstäube ausgelöst sein könnten.
4.3 Beratung und Aufklärung zu Schutzmaßnahmen

Im Rahmen der Vorsorge erfolgt eine umfassende Beratung, die sich auf das Vermeiden direkter Holzstaubexposition und das Tragen geeigneter Schutzkleidung konzentriert. Folgende Punkte sind dabei von Bedeutung:

  • Einsatz und Handhabung persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Beschäftigte werden in der Verwendung von Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Schutzkleidung unterwiesen, die als PSA zur Verfügung gestellt werden müssen.
  • Arbeitsplatzhygiene und technische Schutzmaßnahmen: Erläuterung technischer Maßnahmen wie Absaugvorrichtungen und Filtersystemen, die das Einatmen von Staub minimieren.
  • Vermeidung gesundheitlicher Langzeitschäden: Sensibilisierung für die Gesundheitsrisiken durch Hartholzstäube und Maßnahmen zur Schonung der Atemwege.
4.4 Nachsorgeuntersuchungen und Überwachung

Nachsorgeuntersuchungen sind für Beschäftigte, die weiterhin in regelmäßiger und hoher Konzentration Hartholzstäuben ausgesetzt sind, unerlässlich. Sie finden in festen Intervallen statt und sollen eine kontinuierliche Überwachung der Gesundheit gewährleisten:

  • Regelmäßige Nachuntersuchungen: Meist jährlich oder nach einem zweijährigen Rhythmus, abhängig von der Intensität der Exposition und individuellen Gesundheitsrisiken.
  • Anlassbezogene Nachuntersuchungen: Bei auftretenden Symptomen wie anhaltendem Husten, Nasenbluten oder Atembeschwerden ist eine sofortige Untersuchung erforderlich.

5. Spezifische Gesundheitsrisiken und Präventionsmaßnahmen

Hartholzstäube sind wegen ihrer kanzerogenen Wirkung besonders gefährlich. In der Arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Hartholzstäuben müssen spezifische Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, um das Erkrankungsrisiko zu minimieren.

5.1 Präventionsmaßnahmen bei Hartholzstäuben

Um die Exposition der Beschäftigten zu reduzieren, sind mehrere Maßnahmen erforderlich:

  • Lüftungs- und Absaugsysteme: Effektive Absaugvorrichtungen und geeignete Lüftungssysteme an den Arbeitsplätzen minimieren die Holzstaubkonzentration in der Luft.
  • Atemschutz: Bereitstellung geeigneter Atemschutzmasken, die mindestens dem Schutzgrad FFP2 entsprechen, um die Inhalation von Staub zu verhindern.
  • Arbeitsplatzhygiene: Regelmäßige Reinigung der Arbeitsbereiche und Geräte, um die Staubbelastung gering zu halten. Außerdem wird das Verbot des Blasens und das Vermeiden von Trockenschleifen empfohlen, da diese Praktiken die Staubbelastung stark erhöhen.
5.2 Besonderheiten bei schutzbedürftigen Gruppen

Besonders gefährdet sind Vorerkrankte und allergieanfällige Personen. Diese Beschäftigten sollten gezielt über die Risiken aufgeklärt werden und bei Bedarf in weniger belasteten Bereichen eingesetzt werden. Arbeitgeber sollten zusätzlich individuelle Schutzmaßnahmen wie verstärkte PSA oder häufigere Pausen anbieten.

6. Anforderungen an Arbeitgeber und Betriebsärzte

6.1 Aufgaben des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Exposition gegenüber Hartholzstäuben so gering wie möglich zu halten. Hierzu zählen:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung: Die regelmäßige und genaue Bewertung der Belastungssituation ist Pflicht, um die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen zu können.
  • Bereitstellung von PSA und Schulung der Beschäftigten: Neben der Ausstattung mit Atemschutz, Schutzkleidung und Hautschutzmitteln muss eine regelmäßige Schulung zur Anwendung dieser Mittel erfolgen.
  • Einsatz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen: Hierzu gehören neben Absaugungen und Luftfiltern auch regelmäßige Pausen und rotierende Arbeitsplätze zur Verringerung der Gesamtbelastung.
6.2 Aufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt übernimmt die Aufgabe der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, insbesondere die:

  • Überwachung und Dokumentation der Gesundheit der Beschäftigten.
  • Beratung zur Prävention: Der Arzt gibt Empfehlungen zu gesundheitsförderndem Verhalten und zur richtigen Anwendung der PSA.
  • Frühzeitige Identifikation von Erkrankungen: Frühwarnzeichen auf Atemwegs- oder Krebserkrankungen müssen erkannt und dokumentiert werden, um eine langfristige Gesundheitsgefährdung zu verhindern.

Fazit

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Hartholzstäuben leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Vermeidung schwerwiegender Gesundheitsrisiken und Berufskrankheiten. Durch die Vorgaben der ArbMedVV und DGUV wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer im Holzverarbeitungssektor umfassend geschützt sind. Mit der Kombination aus gezielter Vorsorge, wirksamen Präventionsmaßnahmen und regelmäßiger Überwachung können langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Hartholzstäube effektiv minimiert werden. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten die Bedeutung dieser Maßnahmen ernst nehmen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

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