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Ausführliche Details

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Einleitung

Die Arbeit an Bildschirmgeräten ist aus dem modernen Berufsalltag nicht mehr wegzudenken und stellt mittlerweile eine der häufigsten Tätigkeiten in vielen Branchen dar. Längere Bildschirmarbeit birgt jedoch gesundheitliche Risiken, darunter Sehbeschwerden, Muskel-Skelett-Belastungen und psychosoziale Belastungen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zielt darauf ab, solche Risiken frühzeitig zu erkennen, zu mindern und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu sichern.

1. Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge für Bildschirmtätigkeiten basiert auf der ArbMedVV, die zusammen mit den Empfehlungen der DGUV die arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten regelt.

  • Pflichtvorsorge: Nicht erforderlich für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten gemäß ArbMedVV, da keine akuten körperlichen Gefahren bestehen.
  • Angebotsvorsorge: Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, den Beschäftigten auf Wunsch eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, um Sehbeschwerden und arbeitsbedingte Beschwerden zu identifizieren.
  • Wunschvorsorge: Beschäftigten können jederzeit eine Wunschvorsorge anfordern, insbesondere bei Beschwerden wie Augenbrennen, Rückenschmerzen oder Kopfschmerzen.

Die Vorsorge ist besonders angezeigt, wenn Beschäftigte mehr als zwei Stunden pro Arbeitstag am Bildschirm arbeiten. Arbeitgeber müssen zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die spezifischen Anforderungen und Belastungen am Bildschirmarbeitsplatz zu identifizieren.

2. Gesundheitliche Risiken durch Bildschirmarbeit

Bildschirmarbeit kann verschiedene gesundheitliche Belastungen hervorrufen, die sowohl den körperlichen als auch den psychischen Bereich betreffen:

2.1 Augenbelastung und Sehstörungen

Eine der häufigsten Beschwerden bei Bildschirmarbeit ist die sogenannte Computer Vision Syndrome (CVS). Typische Symptome sind:

  • Verschwommenes Sehen oder Doppeltsehen
  • Augenbrennen und Trockenheit
  • Erhöhte Lichtempfindlichkeit
  • Kopfschmerzen

Die Fixation auf den Bildschirm und unzureichende Beleuchtung verstärken diese Symptome.

2.2 Muskel-Skelett-Belastungen

Lang andauerndes Sitzen und monotone Haltung vor dem Bildschirm führen oft zu Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich, Rückenbeschwerden und Handgelenksschmerzen. Eine unergonomische Arbeitsumgebung erhöht das Risiko für chronische Schmerzen und langfristige Haltungsschäden.

2.3 Psychosoziale Belastungen

Langes Arbeiten am Bildschirm ohne ausreichende Pausen und die stetige visuelle Beanspruchung führen häufig zu psychischer Ermüdung und Stress. Dies kann sich durch Reizbarkeit, Konzentrationsprobleme und Anspannung zeigen.

3. Ziele der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten verfolgt mehrere präventive Ziele:

  • Früherkennung von Beschwerden: Identifikation und rechtzeitige Behandlung von Augenproblemen und Muskel-Skelett-Beschwerden.
  • Erhalt der Sehkraft: Durch gezielte Beratung und Augenuntersuchungen soll die langfristige Sehleistung der Beschäftigten erhalten bleiben.
  • Förderung ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung: Beratung zu ergonomischen Anpassungen des Arbeitsplatzes, um physische Belastungen zu reduzieren.
  • Reduktion von Stress und psychosozialen Belastungen: Verbesserung der Arbeitsorganisation und Förderung von Pausengestaltung zur Entlastung.

4. Ablauf der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Bildschirmarbeit umfasst eine Reihe von Untersuchungsschritten und Beratungseinheiten, die sich auf die individuellen Belastungen der Beschäftigten und die spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes konzentrieren.

4.1 Eingangsberatung und Anamnese

In der Eingangsberatung wird die allgemeine Gesundheitssituation der Beschäftigten erfasst, und es werden spezifische Fragen zur Bildschirmarbeit gestellt. Die Anamnese erfasst:

  • Augenbeschwerden: Häufigkeit von Augenbrennen, Sehschwierigkeiten oder Kopfschmerzen.
  • Haltungs- und Muskelbeschwerden: Erfassung der Belastungen im Nacken, Rücken und in den Handgelenken durch längere Bildschirmarbeit.
  • Arbeitsumgebung: Lichtverhältnisse, Raumtemperatur, Reflexionsquellen und Qualität der Büroausstattung.
  • Erholungs- und Pausenverhalten: Ob und wie regelmäßig Pausen zur Entlastung der Augen und zur Bewegung eingelegt werden.
4.2 Körperliche Untersuchung

Die körperliche Untersuchung fokussiert sich auf die Belastungspunkte, die bei Bildschirmarbeit besonders beansprucht werden:

  • Untersuchung des Muskel-Skelett-Systems: Überprüfung der Haltung und Beweglichkeit von Nacken, Rücken und Schultern.
  • Überprüfung der Sehleistung: Dazu zählen Sehschärfe, Nah- und Fernsicht sowie gegebenenfalls das Kontrastsehen und die Blendungsempfindlichkeit.
  • Untersuchung der Augen: Die Untersuchung kann auch spezifische Tests umfassen, um Symptome des CVS zu erkennen und die Belastbarkeit der Augen zu testen.
4.3 Arbeitsplatzergonomische Beratung

Ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge ist die ergonomische Beratung. Hierbei werden den Beschäftigten konkrete Anleitungen zur Gestaltung ihres Bildschirmarbeitsplatzes gegeben:

  • Ausrichtung und Abstand des Bildschirms: Empfehlung zur Positionierung des Bildschirms in einem optimalen Abstand und Neigungswinkel.
  • Haltung und Sitzposition: Beratung zur Anpassung der Sitzhöhe und -position, um den Rücken und die Nackenmuskulatur zu entlasten.
  • Beleuchtung und Lichtverhältnisse: Optimierung der Beleuchtung und Vermeidung störender Reflexionen, um die Augen zu entlasten.
  • Tastatur- und Mausposition: Empfehlungen zur Positionierung der Tastatur und Maus zur Minimierung von Hand- und Handgelenksschmerzen.
4.4 Empfehlungen zur Pausengestaltung und Augenübungen

Neben ergonomischen Anpassungen ist die richtige Pausengestaltung entscheidend:

  • Regelmäßige Pausen: Die „20-20-20-Regel“ empfiehlt alle 20 Minuten eine kurze Unterbrechung der Bildschirmarbeit, um in 20 Fuß (etwa 6 Meter) Entfernung für mindestens 20 Sekunden einen Punkt zu fixieren.
  • Augenübungen und Entspannungsübungen: Entspannungsübungen für die Augen und Dehnübungen für den Nacken- und Schulterbereich.
  • Bewegung während der Arbeit: Förderung von Mikropausen und Bewegungsintervallen, etwa durch regelmäßiges Aufstehen und kurze Gehpausen.
4.5 Abschließende Beratung und Aufklärung

In der abschließenden Beratung werden die Beschäftigten über die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchung informiert. Der Arzt oder die Ärztin gibt spezifische Empfehlungen für den Arbeitsplatz und klärt über präventive Maßnahmen auf:

  • Individuelle Anpassung des Arbeitsplatzes: Besprechung konkreter Anpassungen an der Arbeitsplatzausstattung.
  • Haltungskorrektur und Bewegungsverhalten: Hinweise zur Entlastung durch eine aktive Sitzposition und ergonomische Haltung.
  • Präventionsmaßnahmen: Empfehlungen für das Tragen einer Brille oder von Bildschirmbrillen und, falls erforderlich, die Nutzung spezieller Augenprodukte zur Befeuchtung der Augen.

5. Dokumentation und Bescheinigung

Die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchung werden gemäß AMR 6.3 (Arbeitsmedizinische Regeln) dokumentiert. Die Bescheinigung gibt Auskunft über den gesundheitlichen Status der Beschäftigten und verweist auf Empfehlungen zur Arbeitsplatzanpassung. Die Bescheinigung und Beratungsergebnisse verbleiben bei der untersuchten Person und sind nicht dem Arbeitgeber zugänglich, es sei denn, der Beschäftigte stimmt der Weitergabe zu.

6. Nachuntersuchungen und Fristen

Nachuntersuchungen sind in der Regel alle drei bis fünf Jahre sinnvoll, abhängig von der Intensität der Bildschirmarbeit und den individuellen Beschwerden der Beschäftigten. In Fällen mit fortbestehenden Beschwerden oder wenn sich die Bildschirmtätigkeit erheblich intensiviert, können frühere Nachuntersuchungen erforderlich sein.

Fazit

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten nach ArbMedVV und DGUV bietet einen systematischen Ansatz, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten langfristig zu sichern. Durch regelmäßige Untersuchungen und präventive Maßnahmen werden Belastungen frühzeitig erkannt, und ergonomische Verbesserungen helfen, Beschwerden vorzubeugen. Ein ganzheitlicher Ansatz, der Augen-, Muskel-Skelett- und psychische Belastungen berücksichtigt, fördert die Gesundheit der Mitarbeitenden und trägt wesentlich zur Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit bei der Bildschirmarbeit bei.

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