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Ausführliche Details

Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten – Gruppe 2

Einleitung

Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 erfordern besonderen arbeitsmedizinischen Schutz, da diese Geräte erhebliche physische Anforderungen an die Träger stellen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regeln, wann und wie die Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 durchzuführen ist. Bei diesen Geräten handelt es sich um Geräte, die bei schweren körperlichen Belastungen und/oder unter hohen Schadstoffexpositionen verwendet werden, beispielsweise umluftunabhängige Geräte mit Pressluft.

Dieser Artikel informiert über die Bedeutung, Durchführung und gesetzlichen Anforderungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2, deren Ziel es ist, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sicherzustellen und zu fördern.

Definition und Abgrenzung der Atemschutzgeräte – Gruppe 2

Atemschutzgeräte der Gruppe 2 gehören zur Kategorie der schweren Atemschutzgeräte und kommen in Arbeitsumgebungen zum Einsatz, die hohe körperliche Anforderungen stellen und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz verlangen. Zu diesen Geräten zählen:

  • Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3,
  • Filtergeräte mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen;
  • Regenerationsgeräte unter 5 kg;
  • Frischluft-Saugschlauchgeräte; Strahlerschutzgeräte und Schutzanzüge in Verbindung mit Schlauch- oder Filtergeräten;
  • Leichtgeräte

Der Einsatz dieser Geräte erfordert eine gründliche Eignungsuntersuchung, um sicherzustellen, dass die Träger den physischen und psychischen Belastungen gewachsen sind, die durch erhöhten Atemwiderstand, Luftzufuhrsysteme und oftmals lang andauernde Einsätze unter schwierigen Bedingungen entstehen.

Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 wird durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt, die in Verbindung mit der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ den rechtlichen Rahmen bildet. Laut ArbMedVV wird die Vorsorgeuntersuchung bei Arbeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 in die Kategorien Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge unterteilt:

  • Pflichtvorsorge: Diese ist vor Aufnahme der Tätigkeit mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 zwingend erforderlich und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
  • Angebotsvorsorge: Die Vorsorge wird angeboten, wenn Belastungen oder eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden können, ohne dass eine Pflicht zur Untersuchung besteht.
  • Wunschvorsorge: Die Beschäftigten können unabhängig von den vorgenannten Kategorien auf eigenen Wunsch eine Vorsorgeuntersuchung beantragen.

Gesundheitliche Belastungen und Risiken bei Atemschutzgeräten der Gruppe 2

Das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 führt zu erheblichen physischen und psychischen Belastungen, die das Herz-Kreislauf-System, die Atemwege und das Muskel-Skelett-System beanspruchen. Zu den Hauptbelastungen zählen:

  • Erhöhte Atemarbeit und Atemwiderstand: Atemschutzgeräte der Gruppe 2 erhöhen den Atemwiderstand, was eine zusätzliche Atemarbeit erfordert und das Herz-Kreislauf-System belastet. Personen mit Einschränkungen der Lungen- oder Herzfunktion können durch diese zusätzliche Belastung gefährdet sein.
  • Belastung des Herz-Kreislauf-Systems: Insbesondere Geräte mit eigenständiger Luftzufuhr (Pressluftatmer) erhöhen den Sauerstoffverbrauch des Körpers, da das Tragen des Geräts und die Atemanpassung an die Maske körperlich anstrengend sind.
  • Erhöhte Körpertemperatur und Wärmestau: Durch die Abdichtung der Atemschutzmaske und die zusätzliche Schutzkleidung kann sich Hitze stauen, was zu Kreislaufproblemen führen kann und eine Belastung darstellt, die durch das Tragen von Schutzausrüstung in thermisch anspruchsvollen Arbeitsumgebungen verstärkt wird.
  • Psychische Belastungen: Enge Masken und lange Tragedauer können zu einem Gefühl der Beklemmung führen und Stress oder sogar Panikreaktionen auslösen. Auch der eingeschränkte Sichtbereich und die Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten erhöhen den psychischen Stress.
  • Ergonomische Belastungen: Atemschutzgeräte der Gruppe 2 können schwer sein, insbesondere bei Geräten mit zusätzlichem Pressluftzylinder. Das Gewicht kann bei längerer Tragedauer zur Ermüdung und zu Belastungen des Nacken- und Schulterbereichs führen.

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 folgende Hauptziele:

  • Prüfung der gesundheitlichen Eignung: Es wird untersucht, ob Beschäftigte körperlich und psychisch in der Lage sind, die Anforderungen des Tragens von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 zu bewältigen.
  • Früherkennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen: Die Vorsorge ermöglicht es, Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
  • Schutz vor Überlastung und Langzeitrisiken: Die regelmäßige Vorsorge sorgt dafür, dass mögliche gesundheitliche Risiken durch kontinuierliche Tragebelastung und Atemarbeit minimiert werden.
  • Beratung und Aufklärung: Die Vorsorge umfasst eine gezielte Beratung zur optimalen Anpassung der Geräte, zur Gestaltung der Arbeitsabläufe und zur Entlastung der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems.

Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung

Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 umfasst eine umfassende Anamnese, körperliche und klinische Untersuchungen sowie eine abschließende Beratung. Die Untersuchungsschritte erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der ArbMedVV und DGUV und sind darauf ausgelegt, die Eignung des Beschäftigten sicher und präzise zu bestimmen.

Eingangsberatung und Anamnese

Zu Beginn der Untersuchung erfolgt eine Eingangsberatung, bei der eine umfassende Anamnese zur Erfassung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Vorgeschichte erhoben wird. Hierbei werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Allgemeiner Gesundheitszustand: Erfassung von bestehenden Vorerkrankungen, insbesondere Lungen-, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen.
  • Medikamenteneinnahme und bekannte Unverträglichkeiten: Dokumentation der Medikation, die Einfluss auf die Atem- oder Herz-Kreislauf-Funktion haben könnte.
  • Arbeitsumgebung und Anforderungen: Ermittlung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen, wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz.
  • Symptome bei vorherigen Einsätzen mit Atemschutzgeräten: Berücksichtigung etwaiger Beschwerden wie Atemnot, Schwindel, Engegefühl oder Hitzeunverträglichkeit.
  • Lebensstil: Erhebung des Lebensstils (z. B. Rauchen, sportliche Aktivitäten), um die Leistungsfähigkeit besser beurteilen zu können.

Körperliche und klinische Untersuchung

Die körperliche Untersuchung ist besonders umfassend und dient dazu, die gesundheitliche Eignung für den Einsatz von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 sicherzustellen:

  • Kardiopulmonale Untersuchung: Überprüfung der Herz- und Lungenfunktion, insbesondere durch Blutdruckmessung, Herz-Kreislauf-Belastungstest und, falls notwendig, Elektrokardiogramm (EKG).
  • Lungenfunktionstest (Spirometrie): Überprüfung der Atemkapazität, um sicherzustellen, dass die Lungenfunktion für die zusätzlichen Belastungen beim Tragen des Atemschutzgeräts ausreicht.
  • Stresstest oder Belastungstest: Durchführung eines Ergometrietests, um die Ausdauer und Reaktion des Herz-Kreislauf-Systems unter Belastung zu prüfen. Dies ist besonders bei Arbeiten mit hohen körperlichen Anforderungen wichtig.
  • Überprüfung des Muskel-Skelett-Systems: Sicherstellung, dass die Träger den physischen Belastungen der Geräte und der damit verbundenen Arbeitspositionen gewachsen sind

Beratung und Aufklärung

Nach der Untersuchung erhalten die Beschäftigten eine individuelle Beratung zu folgenden Aspekten:

  • Information über die korrekte Handhabung und Pflege der Atemschutzgeräte: Einweisung in die korrekte Nutzung, Anpassung und Reinigung der Geräte, um das Infektions- und Reizungsrisiko zu minimieren.
  • Schulung zur Trageweise und Pausenstrategie: Hinweise zur optimalen Verteilung der Arbeits- und Erholungsphasen, um die Belastung zu reduzieren und Erholungspausen effektiv zu nutzen.
  • Empfehlungen zur Verbesserung der körperlichen Fitness: Bei Bedarf Empfehlungen für körperliches Training zur Erhöhung der Belastbarkeit.
  • Umgang mit Notfällen: Aufklärung über Notfallmaßnahmen, falls gesundheitliche Beschwerden während der Tätigkeit auftreten.

Bescheinigung und Dokumentation

Nach Abschluss der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung wird der Beschäftigte über das Ergebnis informiert und erhält eine Vorsorgebescheinigung gemäß den Vorgaben der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 6.3. Diese Bescheinigung dokumentiert die gesundheitliche Eignung und informiert über den nächsten Untersuchungstermin.

Nachuntersuchungen und Fristen

Die Nachuntersuchungen sind gemäß DGUV Regel 112-190 regelmäßig alle 24 Monate durchzuführen. Falls jedoch gesundheitliche Veränderungen auftreten oder die Arbeitsbedingungen wesentliche Änderungen erfahren, kann eine verkürzte Frist angezeigt sein.

Zusammenfassung

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 ist unerlässlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und ihre Eignung für den sicheren Einsatz der Geräte sicherzustellen. Die umfangreiche Vorsorge umfasst eine präzise Diagnostik und eine umfassende Beratung und Schulung der Beschäftigten. Durch die regelmäßige Überprüfung und das frühzeitige Erkennen gesundheitlicher Risiken wird das Wohl der Beschäftigten langfristig gefördert und sichergestellt, dass sie ihre Tätigkeiten sicher und ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausführen können.

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