DETAILS

Ausführliche Details

Tätigkeiten mit Gefährdung der Haut

Einleitung

Berufliche Tätigkeiten, die mit einer Gefährdung der Haut einhergehen, stellen für viele Beschäftigte eine erhebliche gesundheitliche Belastung dar. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zielt darauf ab, die Entstehung von Hauterkrankungen zu verhindern, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und langfristig die Gesundheit der Haut am Arbeitsplatz zu schützen.

1. Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereich

Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Hautgefährdung beruht auf den Regelungen der ArbMedVV und den DGUV-Empfehlungen. Die Vorsorge ist bei Arbeiten mit Hautgefährdungen vorgeschrieben, wenn:

  • der Arbeitsplatz Hautkontakt mit irritierenden, sensibilisierenden oder schädigenden Stoffen beinhaltet,
  • physikalische Einwirkungen wie Feuchtarbeit oder hohe Temperaturen vorliegen,
  • regelmäßiger und direkter Hautkontakt zu gesundheitlichen Risiken führt, insbesondere durch längeren oder wiederholten Kontakt mit hautbelastenden Substanzen.
Vorsorgearten
  • Pflichtvorsorge: Erforderlich bei Tätigkeiten mit intensiver Feuchtarbeit von mehr als vier Stunden täglich, Exposition gegenüber hautsensibilisierenden Stoffen wie Isocyanaten oder Epoxidharzen sowie Naturgummilatex.
  • Angebotsvorsorge: Durchzuführen bei moderater Feuchtarbeit ab zwei Stunden täglich sowie bei Exposition gegenüber irritativen Stoffen unterhalb kritischer Konzentrationen.
  • Wunschvorsorge: Auf Wunsch der Beschäftigten bei begründetem Anliegen hinsichtlich einer potenziellen Hautgefährdung.

2. Gesundheitliche Risiken und Exposition

Beruflich bedingte Hautgefährdungen umfassen verschiedene Reize und Stoffe, die Hauterkrankungen, wie Ekzeme, Allergien oder Infektionen, verursachen können. Zu den häufigsten Hautbelastungen zählen:

  • Feuchtarbeit: Wiederholter oder langer Kontakt mit Feuchtigkeit, Reinigungslösungen, Desinfektionsmitteln oder feuchten Materialien führt zu einem Verlust der natürlichen Schutzbarriere der Haut.
  • Chemische Exposition: Kontakt mit irritativen oder sensibilisierenden Stoffen, darunter Lösungsmittel, Metalle (z. B. Nickel, Chrom), Epoxidharze und Acrylate, kann allergische Reaktionen und chronische Hautveränderungen auslösen.
  • Physikalische Einwirkungen: Faktoren wie hohe Temperaturen, Abrieb durch raue Oberflächen, Reibung oder mechanische Belastung schädigen die Haut und fördern Mikrotraumen, die als Eintrittspforte für Krankheitserreger dienen können.
  • Biologische Exposition: Kontakt mit Mikroorganismen, die durch Hautkontakt Infektionen auslösen können, etwa bei Arbeiten im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittelindustrie.

3. Ziel der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei hautgefährdenden Tätigkeiten verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Prävention von Hauterkrankungen: Frühzeitiges Erkennen von Risiken und rechtzeitige Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
  • Früherkennung von Hautschäden: Durch regelmäßige Kontrollen sollen Hauterkrankungen wie Kontaktekzeme oder Allergien frühzeitig diagnostiziert werden.
  • Aufklärung und Sensibilisierung: Förderung des Hautschutzbewusstseins der Beschäftigten und Schulung im richtigen Umgang mit hautgefährdenden Stoffen und Maßnahmen zur Prävention.

4. Ablauf der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

4.1 Eingangsberatung und Anamnese

In der Eingangsberatung werden alle relevanten Aspekte zur beruflichen Hautgefährdung und die persönliche gesundheitliche Vorgeschichte erfasst:

  • Medizinische Anamnese: Die medizinische Vorgeschichte wird auf Hauterkrankungen, Allergien und atopische Hautveranlagungen geprüft, um individuelle Risikofaktoren zu erkennen.
  • Arbeitsanamnese: Hierbei wird die Art der Arbeit, der Umfang der Exposition und die Verwendung persönlicher Schutzmaßnahmen erfasst. Besondere Beachtung finden bisherige Tätigkeiten mit Hautkontakt zu Chemikalien oder Feuchtarbeit.
  • Beschwerden: Aktuelle Beschwerden wie Rötungen, Juckreiz, Schuppenbildung oder Ekzeme werden dokumentiert, um Anzeichen einer Belastung oder bereits bestehenden Hautschäden zu erfassen.
4.2 Körperliche Untersuchung

Eine sorgfältige Untersuchung der Haut ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge:

  • Hautinspektion: Die exponierten Hautbereiche, insbesondere Hände und Unterarme, werden auf Hautveränderungen wie Trockenheit, Risse, Rötungen und Ekzemherde untersucht.
  • Erweiterte dermatologische Diagnostik: Bei unklaren Befunden oder spezifischen Beschwerden können zusätzliche dermatologische Untersuchungen, wie allergologische Tests, veranlasst werden.
4.3 Beratung und Aufklärung über Hautschutzmaßnahmen

Ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge ist die umfassende Beratung über geeignete Hautschutzmaßnahmen:

  • Verwendung von Hautschutz- und Pflegeprodukten: Beschäftigte werden in der Auswahl und Anwendung geeigneter Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegeprodukte geschult, um die Schutzbarriere der Haut zu stärken.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Informationen zum richtigen Gebrauch von Schutzhandschuhen, Gesichtsschutz oder Schutzkleidung werden vermittelt, um direkten Hautkontakt mit schädigenden Substanzen zu minimieren.
  • Arbeitsplatzhygiene und Verhaltensrichtlinien: Die richtige Handhygiene, das regelmäßige Wechseln von Schutzkleidung und die Vermeidung von Hautkontakt mit schädlichen Stoffen werden ausführlich erläutert.
4.4 Nachsorge und regelmäßige Kontrolluntersuchungen

Abhängig vom individuellen Risiko und den spezifischen Expositionsbedingungen werden Nachsorgeintervalle geplant:

  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen: Besonders bei bestehender Hautgefährdung erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Hautgesundheit.
  • Langzeitüberwachung: Bei chronischen Hautbelastungen oder vorliegender Sensibilisierung wird eine langfristige Überwachung mit engmaschigen Kontrollen durchgeführt.

5. Präventionsmaßnahmen bei Hautgefährdungen

Um die Hautgesundheit am Arbeitsplatz zu schützen, empfiehlt die DGUV präventive Maßnahmen, die auf technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen basieren.

5.1 Technische Schutzmaßnahmen

Durch technische Maßnahmen wird die direkte Belastung der Haut reduziert:

  • Automatisierung und Kapselung: Maschinen und Prozesse, die zu einer Exposition gegenüber hautgefährdenden Stoffen führen, sollten möglichst gekapselt oder automatisiert werden.
  • Belüftung und Absaugung: Eine gute Luftzirkulation und Absaugvorrichtungen helfen, das Einatmen und den Hautkontakt mit Aerosolen und Dämpfen zu minimieren.
5.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen ergänzen die technische Expositionsreduktion:

  • Rotationssysteme und Expositionsbegrenzung: Arbeitsplatzwechsel und Begrenzung der Expositionszeit minimieren die individuelle Hautbelastung.
  • Schulungen und Sensibilisierungsprogramme: Regelmäßige Schulungen sensibilisieren für Hautrisiken und fördern den bewussten Umgang mit hautgefährdenden Stoffen.
5.3 Persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensrichtlinien

Die persönliche Hautpflege und Schutzausrüstung sind essenziell für den Erhalt der Hautgesundheit:

  • Schutzhandschuhe und Schutzkleidung: Die Verwendung geeigneter, feuchtigkeitsabsorbierender Handschuhe und flüssigkeitsdichter Kleidung schützt die Haut vor direkten Kontakt mit schädigenden Stoffen.
  • Hautschutz- und Pflegeprodukte: Spezielle Hautschutzcremes und feuchtigkeitsspendende Pflegeprodukte stärken die natürliche Hautbarriere und sollten vor, während und nach der Arbeit regelmäßig angewendet werden.

6. Beurteilungskriterien und Maßnahmen bei gesundheitlichen Risiken

Die arbeitsmedizinische Beurteilung erfolgt auf Basis der Expositionsbedingungen, der Gesundheitsuntersuchung und der Arbeitsplatzverhältnisse:

  • Fortsetzung der Tätigkeit: Bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen und ist die Haut unauffällig, kann die Tätigkeit fortgeführt werden.
  • Einschränkungen und Maßnahmen: Bei ersten Anzeichen von Hautproblemen werden Schutzmaßnahmen wie PSA und erweiterte Pflegeprodukte empfohlen.
  • Tätigkeitswechsel: Bei schwerwiegenden Hauterkrankungen oder Sensibilisierungen, die eine fortdauernde Exposition untragbar machen, wird eine Verlegung an einen weniger belastenden Arbeitsplatz empfohlen.

Fazit

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Hautgefährdungen ist zentral für den Schutz und Erhalt der Hautgesundheit am Arbeitsplatz. Durch eine Kombination aus regelmäßigen Untersuchungen, gezielten Schutzmaßnahmen und umfassender Aufklärung lassen sich berufsbedingte Hauterkrankungen verhindern oder frühzeitig erkennen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betriebsärzten und Beschäftigten ist notwendig, um eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen und die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.

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