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Ausführliche Details

Tätigkeiten mit Asbestexposition

Einleitung

Asbest zählt zu den besonders gesundheitsgefährdenden Stoffen und kann bei Inhalation schwerwiegende Erkrankungen verursachen, insbesondere im Bereich der Atemwege und Lunge. Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Asbestexposition ist gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) streng geregelt. Diese Vorsorge dient dem Schutz der Beschäftigten, die Asbestfasern ausgesetzt sind, und hat das Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

1. Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Asbestexposition ist im Rahmen der ArbMedVV verpflichtend und durch spezifische DGUV-Empfehlungen, konkretisiert. Asbest wurde in Deutschland 1993 aufgrund seiner gesundheitsgefährdenden Wirkung verboten, jedoch sind Arbeiten an asbesthaltigen Materialien weiterhin erforderlich, z. B. bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Diese Tätigkeiten fallen unter die besondere Pflichtvorsorge und müssen strengen Vorsorgemaßnahmen folgen.

Kategorien der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Asbestexposition

  • Pflichtvorsorge: Diese ist erforderlich bei Tätigkeiten, bei denen Asbest freigesetzt werden kann und somit die Gefahr besteht, dass Beschäftigte Asbestfasern inhalieren. Dies betrifft hauptsächlich Tätigkeiten wie Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in Gebäuden mit asbesthaltigen Materialien.
  • Angebotsvorsorge: Arbeitgeber müssen den Beschäftigten eine Vorsorge anbieten, wenn ein nur geringes, aber nicht vollständig auszuschließendes Risiko für Asbestexposition besteht.
  • Wunschvorsorge: Beschäftigte haben jederzeit das Recht, auf eigenen Wunsch eine arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch zu nehmen, auch wenn die Exposition unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt.

2. Gesundheitsrisiken durch Asbestexposition

Asbest verursacht schwerwiegende Gesundheitsgefahren, insbesondere für die Lungen und das Rippenfell. Die freigesetzten Asbestfasern sind extrem feine Partikel, die tief in die Atemwege eindringen und dort langfristige Schäden hervorrufen können.

  • Asbestose: Die Asbestose ist eine durch Einlagerung von Asbestfasern verursachte Vernarbung des Lungengewebes, die langfristig zu einer Einschränkung der Lungenfunktion und Atemnot führen kann.
  • Lungenkrebs: Langfristige Exposition gegenüber Asbest ist eine der Hauptursachen für Lungenkrebs. Die Kombination von Rauchen und Asbestexposition erhöht das Risiko für Lungenkrebs um ein Vielfaches.
  • Pleuramesotheliom: Dies ist eine seltene, aber hochgradig gefährliche Krebserkrankung des Rippenfells (Pleura), die stark mit Asbestexposition assoziiert ist. Das Mesotheliom hat eine lange Latenzzeit und tritt oft Jahrzehnte nach der Exposition auf.

3. Ziel der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Asbestexposition verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Früherkennung von Asbestose und Lungenkrebs: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sollen gesundheitliche Schäden frühzeitig aufdecken, um notwendige Maßnahmen schnellstmöglich einleiten zu können.
  • Schulung und Prävention: Beschäftigte werden über die Risiken der Asbestexposition aufgeklärt und im Umgang mit Schutzmaßnahmen geschult.
  • Langfristiger Erhalt der Gesundheit: Durch die konsequente Vorsorge und präventive Maßnahmen soll die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten langfristig geschützt werden.

4. Ablauf der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

4.1 Eingangsberatung und Anamnese

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beginnt mit einer Eingangsberatung sowie einer ausführlichen Anamnese. Dies hilft, den individuellen Gesundheitszustand und bestehende Risikofaktoren der Beschäftigten zu erfassen.

  • Medizinische Vorgeschichte: Erfassung von Vorerkrankungen der Atemwege sowie bestehender Lungen- oder Krebserkrankungen.
  • Arbeitsanamnese: Feststellung der Dauer und Art der Tätigkeiten mit Asbestexposition, Einsatzbereiche und Schutzmaßnahmen.
  • Symptome und Beschwerden: Besondere Berücksichtigung von Atembeschwerden wie Husten, Atemnot und Brustschmerzen, die potenziell auf Asbestexposition hindeuten könnten.
4.2 Körperliche Untersuchung

Die körperliche Untersuchung konzentriert sich auf die Lungen und Atemwege sowie auf den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten. Zu den häufigsten Untersuchungselementen gehören:

  • Lungenauskultation und Perkussion: Untersuchung der Lunge auf Atemgeräusche, um potenzielle Einschränkungen der Lungenfunktion zu erkennen.
  • Lungenfunktionstests: Spirometrie-Tests werden routinemäßig durchgeführt, um die Kapazität und Funktion der Lunge zu bestimmen und auf mögliche Beeinträchtigungen zu überprüfen.
  • Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen): Regelmäßige Röntgenaufnahmen der Lunge sind notwendig, um frühzeitig Anzeichen einer Asbestose oder anderer Lungenerkrankungen zu entdecken.
4.3 Beratung und Aufklärung über Schutzmaßnahmen

Eine umfassende Beratung der Beschäftigten über Schutzmaßnahmen und gesundheitliche Risiken der Asbestexposition ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge.

  • Risikokommunikation: Aufklärung über die potenziellen Gesundheitsgefahren von Asbest, wie Asbestose und Krebs, sowie über die langfristigen Risiken.
  • Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Erläuterung der korrekten Nutzung von PSA, insbesondere von Atemschutzmasken, die speziell für Asbestarbeitsbereiche geeignet sind.
  • Verhaltensregeln am Arbeitsplatz: Schulung zur Vermeidung unnötiger Expositionen und sicherer Umgang mit asbesthaltigen Materialien, wie z. B. die Nutzung spezialisierter Absauganlagen und das Verlassen von kontaminierten Bereichen in Pausen.
4.4 Nachsorge und Überwachungsuntersuchungen

Nachsorgeuntersuchungen sind bei Tätigkeiten mit Asbestexposition besonders wichtig, da die Erkrankungen oft eine lange Latenzzeit aufweisen.

  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen: Je nach Höhe der Asbestexposition sollten Nachsorgeuntersuchungen in jährlichen oder zweijährigen Intervallen stattfinden. In Verdachtsfällen oder bei bereits bestehenden Schädigungen sollten engmaschigere Untersuchungen erfolgen.
  • Langfristige Überwachung: Da asbestbedingte Erkrankungen auch Jahrzehnte nach Beendigung der Tätigkeit auftreten können, empfiehlt die DGUV eine Nachverfolgung auch nach der Exposition, um mögliche Spätschäden zu erkennen.

5. Spezifische Schutzmaßnahmen gegen Asbestexposition

Die DGUV und die ArbMedVV empfehlen eine Reihe von Maßnahmen, um die Risiken einer Asbestexposition zu minimieren:

5.1 Technische Schutzmaßnahmen

Der Schutz beginnt bei technischen Maßnahmen, um die Freisetzung von Asbestfasern möglichst zu verhindern:

  • Absaug- und Unterdrucksysteme: Einsatz von Absauganlagen und Luftfiltersystemen, die Asbestfasern in der Luft minimieren und auf diese Weise die Inhalation verhindern.
  • Kapselung und Abschottung: Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sollten möglichst in gekapselten Bereichen erfolgen, um die Ausbreitung von Fasern zu vermeiden.
5.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen

Organisatorische Regelungen sind ebenfalls wichtig, um die Exposition zu kontrollieren und Risiken zu minimieren:

  • Reduzierte Expositionszeiten: Minimierung der Zeit, die Beschäftigte in asbestbelasteten Bereichen verbringen, durch rotierende Schichten oder begrenzte Einsatzzeiten.
  • Einschränkung des Personenkreises: Zugangsbeschränkungen für Bereiche mit hoher Asbestkonzentration, um die Anzahl der exponierten Personen zu reduzieren.
5.3 Persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensprävention

Die Nutzung persönlicher Schutzmaßnahmen und das Verhalten der Beschäftigten sind entscheidend, um die Inhalation von Asbest zu verhindern.

  • Tragen von Atemschutzgeräten: Obligatorische Nutzung von Atemschutzmasken, die speziell gegen Asbestfasern schützen, insbesondere P3-Filtermasken.
  • Vermeidung von Hautkontakt und Sekundärkontamination: Spezielle Arbeitskleidung und Schutzanzüge verhindern, dass Asbestfasern auf die Haut oder private Kleidung gelangen. Kleidung sollte nach der Arbeit in kontaminierten Bereichen ordnungsgemäß entsorgt oder dekontaminiert werden.
6. Beurteilungskriterien und Maßnahmen bei gesundheitlichen Risiken

Die abschließende Beurteilung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung einer Tätigkeit mit Asbestexposition erfolgt durch den Betriebsarzt anhand folgender Kriterien:

  • Lungen- und Atemwegserkrankungen: Vorhandensein oder Verdacht auf lungenbezogene Vorerkrankungen wie Asthma, Bronchitis oder andere chronische Lungenerkrankungen, die durch Asbestexposition verschärft werden könnten.
  • Chronische Erkrankungen: Besondere Berücksichtigung von Herzerkrankungen oder anderen chronischen Leiden, die durch den Umgang mit Asbest negativ beeinflusst werden könnten.

Personen, die an einer schweren Atemwegserkrankung leiden, wird in der Regel von einer Tätigkeit mit Asbestexposition abgeraten. Bei leichten Symptomen oder Risiken kann der Betriebsarzt zusätzliche Maßnahmen oder eine zeitliche Begrenzung der Exposition empfehlen.

Fazit

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Asbestexposition stellt einen unverzichtbaren Schutz für Beschäftigte dar, die potenziell gefährlichen Asbestfasern ausgesetzt sind. Durch sorgfältige und regelmäßige Untersuchungen, kombiniert mit umfassenden Schutzmaßnahmen, können langfristige Gesundheitsschäden wie Asbestose und Lungenkrebs effektiv reduziert werden. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen eng zusammenarbeiten, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, das den höchsten Schutzstandard gegen die Risiken der Asbestexposition bietet.

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