DETAILS

Ausführliche Details

Taxifahrer- und Busfahreruntersuchung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ohne Reaktionstest

Einleitung

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt in Deutschland die Erteilung, Verlängerung und die Anforderungen an die Fahrerlaubnis für verschiedene Fahrzeugklassen. Insbesondere für Fahrgäste im öffentlichen Verkehr, wie bei Taxifahrern und Busfahrern, sind umfassende medizinische Untersuchungen erforderlich, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Dieser Artikel behandelt die spezifischen Anforderungen und Abläufe für Taxifahrer- und Busfahreruntersuchungen gemäß FeV, die ohne psychometrische Tests, jedoch mit einem Sehtest und einer ärztlichen Untersuchung durchgeführt werden.

1. Gesetzliche Grundlagen

1.1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Die FeV legt fest, welche gesundheitlichen Anforderungen an Fahrer im öffentlichen Verkehr gestellt werden. Taxifahrer und Busfahrer müssen die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, um die Gefahren, die mit dem Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr verbunden sind, zu minimieren. Diese Anforderungen sind im § 11 und in den Anhängen der FeV detailliert beschrieben.

1.2 Anwendungsbereich

Die Regelungen betreffen insbesondere Fahrerlaubnisklassen, die für den Personentransport vorgesehen sind:

  • Klasse D: Beförderung von mehr als acht Personen.
  • Klasse D1: Beförderung von bis zu acht Personen.

2. Ziel der Untersuchungen

Die medizinischen Untersuchungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Taxifahrer und Busfahrer:

  • Verkehrssicher sind: Die Fahrer müssen körperlich und geistig in der Lage sein, sicher zu fahren.
  • Gesundheitliche Risiken minimieren: Erkrankungen, die die Fahreignung gefährden könnten, sollen frühzeitig erkannt werden.
  • Regelmäßige Gesundheitsüberprüfungen: Um die langfristige Eignung der Fahrer zu gewährleisten, sind regelmäßige Untersuchungen notwendig.

3. Ablauf der Untersuchung

Die Untersuchung für Taxi- und Busfahrer erfolgt in mehreren Schritten und umfasst verschiedene Testmethoden. Im Folgenden wird der Ablauf im Detail beschrieben.

3.1 Allgemeine ärztliche Untersuchung

Die allgemeine medizinische Untersuchung ist der erste Schritt. Dabei werden folgende Punkte überprüft:

  • Anamnese: Die medizinische Vorgeschichte wird erfasst, einschließlich bestehender Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, psychische Auffälligkeiten und frühere Operationen.
  • Körperliche Untersuchung: Diese umfasst die Überprüfung des Herz-Kreislauf-Systems, die Untersuchung der Lunge, der Muskulatur sowie der Beweglichkeit.
  • Überprüfung des Gleichgewichtssinns: Diese Tests sind wichtig, um sicherzustellen, dass der Fahrer in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu steuern.
3.2 Sehtest

Ein Sehtest ist ein wesentlicher Bestandteil der Untersuchung. Der Test umfasst:

  • Sehschärfe: Überprüfung der Sehschärfe in der Nähe und Ferne, sowohl mit als auch ohne Sehhilfe.
  • Gesichtsfeld: Kontrolle des Gesichtsfeldes, um sicherzustellen, dass der Fahrer keine blinden Flecken hat.
  • Farbsinn: Überprüfung des Farbsehens, insbesondere für die Unterscheidung von Signalfarben (Rot, Gelb, Grün).
  • Dämmerungssehen: Überprüfung, ob der Fahrer in der Lage ist, auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut zu sehen.
3.3 Körperliche und klinische Tests

Neben der allgemeinen Untersuchung und dem Sehtest können folgende klinische Tests durchgeführt werden:

  • Blutdruckmessung: Zur Kontrolle auf Hypertonie.
  • Urinuntersuchung: Um mögliche Stoffwechselerkrankungen festzustellen.
  • Blutzuckermessung: Insbesondere bei bekannten Diabetes-Erkrankungen.

4. Beurteilung der Eignung

Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung erfolgt durch den zuständigen Arzt auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse:

  • Voll Eignung: Der Fahrer erfüllt alle Anforderungen und kann die Fahrerlaubnis ohne Einschränkungen erhalten.
  • Bedingte Eignung: Es werden bestimmte Bedingungen festgelegt, z. B. die Nutzung von Sehhilfen oder regelmäßige ärztliche Kontrollen.
  • Eignung unter Auflagen: Der Fahrer darf nur unter bestimmten Voraussetzungen fahren, z. B. Tageslichtfahrten.
  • Nicht Eignung: Der Fahrer ist aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geeignet, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen.

5. Dokumentation und Bescheinigung

Nach der Untersuchung wird eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung ausgestellt. Diese Bescheinigung beinhaltet:

  • Ergebnisse der medizinischen Untersuchung
  • Datum der Untersuchung
  • Gültigkeitsdauer der Untersuchung (in der Regel fünf Jahre für Busfahrer und Taxifahrer)
  • Hinweise zu eventuell notwendigen Auflagen oder Bedingungen

Die Bescheinigung ist dem Fahrer zur Einreichung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde auszustellen.

6. Nachsorge und Wiederholungsuntersuchungen

6.1 Intervalle für Wiederholungsuntersuchungen

Die FeV sieht für Busfahrer und Taxifahrer regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen vor, insbesondere ab dem 50. Lebensjahr. Generell sind diese Untersuchungen alle fünf Jahre durchzuführen. Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen oder Änderungen der medizinischen Situation können auch häufigere Untersuchungen erforderlich sein.

6.2 Anlassbezogene Untersuchungen

Zusätzlich zu den regulären Untersuchungen können anlassbezogene Untersuchungen notwendig werden, wenn:

  • Gesundheitliche Auffälligkeiten auftreten.
  • Ein Verdacht auf eine Fahreignung besteht.
  • Der Fahrer selbst oder Dritte Bedenken hinsichtlich der Fahrfähigkeit äußern.

7. Präventive Maßnahmen und Gesundheitsförderung

Um die Gesundheit von Taxifahrern und Busfahrern langfristig zu sichern, sind präventive Maßnahmen wichtig. Dazu zählen:

  • Regelmäßige ärztliche Kontrollen: Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen sollte eine regelmäßige Gesundheitsüberwachung erfolgen.
  • Ernährungsberatung und Bewegung: Um dem oft sitzenden Lebensstil entgegenzuwirken, sind Bewegung und gesunde Ernährung wichtig.
  • Schulung zur Sicherheit: Schulungen zu sicherem Fahrverhalten und zur Vermeidung von Unfällen sollten regelmäßig stattfinden.

Fazit

Die medizinische Untersuchung für Taxifahrer und Busfahrer gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ohne psychometrische Tests sichert die gesundheitliche Eignung der Fahrer im öffentlichen Verkehr. Durch die Kombination aus allgemeinen ärztlichen Untersuchungen, Seh- und Hörtests sowie spezifischen klinischen Bewertungen wird sichergestellt, dass die Fahrer über die nötige Fitness verfügen, um ihre Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Regelmäßige Kontrollen und präventive Maßnahmen fördern die Gesundheit und Verkehrssicherheit und tragen dazu bei, Risiken für alle Verkehrsteilnehmer zu minimieren.

Adresse

BfbA GmbH
Adolf-Damaschke-Str. 56/58
Gebäude 16 - OG
14542 Werder (Havel)

E-Mail

info@bfba.eu

Telefon

Innendienst: 03327.7322560
Akademie: 03327.7413241

Öffnungszeiten Büro

Mo. - Do. 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 13:00 Uhr
Sa. + So. + Feiertage geschlossen

Öffnungszeiten Praxis

Die Praxiszeiten entnehmen Sie bitte den Onlinebuchungskalendern in den Fachbereichen Arbeitsmedizin sowie FeV.

Callback - Wir rufen Sie zurück

Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Copyright © 2012 - 2024 by BfbA GmbH
Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst