Online-Handlungshilfe (Einsatzzeitenrechner) nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2
Mit unserem Online-Tool können Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt kalkulieren.
Einsatzzeiten für die Grundbetreuung, gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 berechnen
Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen aus, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen zugeordnet. Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung für jeden Leistungserbringer anzusetzen. Durch langjährige Erfahrungswerte empfehlen wir die Aufteilungsquote von 80% sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und 20% arbeitsmedizinische Betreuung (Betriebsarzt).
Ermittlung der Beschäftigtenzahl
Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung errechnen sich u.a. aus der Anzahl der Beschäftigten. Bitte geben Sie in den nachfolgenden Formularfeldern die entsprechenden Werte ein.
Hinweis
Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind oder werden (z.B. Fremdfirmenmitarbeiter).
Auswertung - Ergebnisse für Ihr Unternehmen
Hinweis:
Wenn Sie ein verbindliches Angebot zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung durch die BfbA wünschen, klicken Sie bitte auf den "weiter"-Button. Die bereits von Ihnen eingegebenen Daten (Beschäftigte, Betreuungsgruppe, usw.) werden uns dabei automatisch mit übersandt.
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