Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
LKW-Fahrer | Taxi-, Shuttle- und Busfahrer
Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung bzw. für Berufskraftfahrer sind, je nach Klassen, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeitstests bezüglich der körperlichen und psychomentalen Leistungsfähigkeit erforderlich. In der Fahrerlaubnisverordnung sind die Voraussetzungen für die einzelnen Führerscheinklassen geregelt. Hier sind detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber festgeschrieben. Ziel ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen, Krankheiten zu erkennen, welche mit der sicheren Beherrschung von Fahrzeugen nicht vereinbar sind. Wir bieten Ihnen die notwendigen Untersuchungen in unserer betriebsärztlichen Praxis in 14542 Werder (Havel), fußläufig vom Regionalbahnhof RE1 erreichbar an. Hier gehts zu den Untersuchungen!Kurzübersicht
Befristung der Fahrerlaubnis bei verschiedenen FS-Klassen
- Ärztliche Untersuchungen vor Ersterteilung bzw. Verlängerung zur Überwachung der gesundheitlichen Eignung.
- Besondere Anforderungen für Busfahrer und andere Fahrgastbeförderer.
LKW-Fahrer (FS-Klassen C, CE)
(mindestens alle 5 Jahre bzw. als Erstbewerber und ab dem 47. Lebensjahr)- Anamnese
- Ärztliche Befundung, Dokumentation
- Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie) - Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV
Taxi-, Shuttle- und Busfahrer (FS-Klassen D, D1, DE, D1E)
(mindestens alle 5 Jahre)- Anamnese
- Ärztliche Befundung, Dokumentation
- Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie) - Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV
- Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis werden hinsichtlich besonderer Anforderungen geprüft: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5.2 FEV (dieser wird bei Busfahrern mit FK D ab dem 50. Lebensjahr und bei Taxifahrern (FzF) ab dem 60. Lebensjahr obligatorisch).
Rechtliche Grundlage für die Psychometrie für Berufskraftfahrer
Die Fahrerlaubnisverordnung fordert im § 10 Abs. 2 FeV die medizinisch - psychologische Untersuchung (Psychometrie). Dort wird erläutert, dass jeder die Untersuchung durchlaufen muss, der die Führerscheinklasse D, D1, DE, D1E oder den Personenbeförderungsschein (P-Schein) erwerben möchte. Damit soll sichergestellt werden, dass der Führerscheininhaber: geistig in der Lage ist, einen Reisebuss, ein Shuttle oder ein Taxi zu führen und die körperlichen Voraussetzungen hierfür mitbringt.Hier können Sie einen verbindlichen Untersuchungstermin buchen
Untersuchungen im Paket
LKW-Führerschein komplett
Leistungsinhalt: Untersuchung des Sehvermögens- Anlage 6.2 FEV, Untersuchung über die körperliche Eignung - Anlage 5.1 FEV- Untersuchung und ärztliche Beratung
- Praxislabor + Urin
- Hörtest (Audiometrie)
- Sehtest
- ärztliche Bescheinigung
TAXI-, Shuttle-, BUS-Führerschein ohne Reaktionstest / Psychometrie
Leistungsinhalt: Untersuchung des Sehvermögens- Anlage 6.2 FEV, Untersuchung über die körperliche Eignung - Anlage 5.1 FEV- Untersuchung und ärztliche Beratung
- Praxislabor + Urin
- Hörtest (Audiometrie)
- Sehtest
- ärztliche Bescheinigung
Einzeluntersuchungen
Sehtest (LKW, TAXI, BUS)
Leistungsinhalt: Untersuchung des Sehvermögens- Anlage 6.2 FEV- Untersuchung und ärztliche Beratung
- Sehtest
- ärztliche Bescheinigung
Ärztliche Untersuchung (LKW, TAXI, BUS)
Leistungsinhalt: Untersuchung über die körperliche Eignung - Anlage 5.1 FEV- Untersuchung und ärztliche Beratung
- Praxislabor + Urin
- Hörtest (Audiometrie)
- ärztliche Bescheinigung
P-Schein Psychometrie (Reaktionstest)
Leistungsinhalt: Durchführung von Leistungsuntersuchungen nach Anlage 5 Nr. 2 FeV- Untersuchung - Reaktionstest mit dem Wiener Testsystem (Schuhfried)
- Gutachten